Samstag, den 16. Juni 2012 um 18:41 Uhr
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Lifestyle - Zündende Idee - 260 Jahre Blitzableiter

Heutzutage hat jedes Haus einen Blitzableiter. Wenn draußen ein Unwetter wütet, sorgt er dafür, dass im Haus kein Blitz einschlägt. Eine super Erfindung, die der Amerikaner Benjamin Franklin da am 15. Juni 1752 gemacht hat. Auch heute – 260 Jahre später – ist diese Erfindung noch wichtig, und wie! So ein Blitzableiter fängt den Blitz außen am Gebäude einfach ab und leitet ihn zur Erde, wo er keinen Schaden mehr anrichten kann. Aber Vorsicht. "Die metallenen Blitzstäbe, so sieht ein Blitzableiter nämlich aus, am Haus allein würden jedoch nicht ausreichen, um Ihr Haus zu schützen. Sie brauchen auch noch einen Blitzschutz innen, also im Gebäude, das nennt man dann Überspannungsschutz. Und wenn Sie diese beiden Dinge haben, dann ist Ihr Haus von außen und innen gesichert und der Blitz hat keine Chance, Schäden anzurichten.", so Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Erstaunlicherweise ist diese tolle Erfindung aber heutzutage nicht einmal Pflicht für Hausbesitzer. "Nein, ein Blitzschutz ist in der Regel nicht vorgeschrieben, weder für innen noch für außen. Es gibt natürlich Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Bau von Hochhäusern, da kann es behördliche Bauauflagen geben oder Verordnungen, die eine Installation von einer Blitzschutzanlage vorschreiben." Da Geld reinzustecken, lohnt sich am Ende aber für jeden Haus- oder Wohnungsbesitzer, schließlich registrieren die Wetterexperten jährlich rund zwei Millionen Blitze.

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Kathrin Jarosch: "Und diese Blitze verursachen durchschnittlich im Jahr 500.000 Schäden. Und die aktuellen Klimastudien zeigen, dass das nicht besser wird, sondern infolge des Klimawandels diese Zahl der sommerlichen Gewitter insbesondere im Osten Deutschlands sogar zunehmen wird." Und weil bei solchen Wetterkapriolen natürlich immer wieder mal was kaputt gehen kann, macht es durchaus Sinn, sich noch mehr abzusichern, denn...: "... wenn der Blitz am Haus eingeschlagen hat und Schäden am Dach oder am Mauerwerk verursacht hat, oder eben auch an technischen Anlagen, zum Beispiel der TV-Satellitenanlage oder anderen elektrischen festen Installationen, dann zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung. Sollten Sie Schäden im Gebäude haben, an Ihrem Wohnungs- oder Hausinventar, beispielsweise die Telefonanlage oder der Fernseher, dann zahlt hier Ihre Hausratversicherung." Mehr Informationen, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung am besten vor Schäden durch Blitzeinschläge und gegen Überspannungsschäden absichern, finden Sie im Internet unter www.klipp-und-klar.de.

Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Zuletzt geändert am: Samstag, den 16. Juni 2012 um 18:50 Uhr

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