Jugendamt verschickt Änderungsbescheide - Überzahlungen werden erstattet
Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2012 beschlossen, die Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen, für die Kindertagespflege und für Angebote außerhalb des Unterrichts an Offenen Ganztagsschulen auszuweiten. Diese Neuerung kommt erstmalig Eltern zugute, deren Kind eine dieser Einrichtungen besucht oder Angebote wahrnimmt und zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeschult wird. Von den Eltern werden nun für 18 Monate vor dem Einschulungstermin 01. August 2013 keine Beiträge erhoben. Die Beitragsfreiheit gilt also rückwirkend ab 01. Februar 2012. Bisher war es so, dass die Eltern für 12 Monate vor der Einschulung ihres Kindes von den Beiträgen befreit waren. Für die Erstklässler zum 01. August 2013 bestand also bereits eine Beitragsfreiheit ab 01. August 2012. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie verschickt derzeit die Änderungsbescheide an die in Frage kommenden Eltern. Die Bescheide sollten bis zum Ende der Sommerferien angekommen sein. Entstandene Überzahlungen von Beiträgen für die Monate Februar bis Juli 2012 werden, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch die Eltern bedarf, erstattet.
Quelle: Stadt Köln


