Unilever: Das Agieren von Foodwatch ist unseriös.

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Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 17:25 Uhr
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News - Unilever: Das Agieren von Foodwatch ist unseriös

  • Geschrieben von  Pamela Haridi
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Seit einigen Tagen lässt die Verbraucherorganisation Foodwatch über die Medien verbreiten, dass der Verein beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsklage gegen Unilever Deutschland eingereicht hätte. Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag keine Klageschrift vom Gericht zugestellt wurde, Unilever sich aber auf Grund der Medienkampagne von Foodwatch zu Vorwürfen äußern soll, die nicht bekannt sind. Nach Ansicht von Unilever zeigt dieses Verhalten von Foodwatch ein weiteres Mal das fragwürdige und unseriöse Agieren des so genannten Verbraucherschutzvereins, der seit Monaten versucht, das Unilever-Produkt Becel pro.activ intensiv zu attackieren. Becel pro.activ ist ein gesundes und sicheres Lebensmittel, das aktiv den Cholesterinspiegel senkt und damit Herz-Kreislauferkrankungen vorbeugen kann. Pflanzensterin-angereicherte Lebensmittel sind Bestandteil von Ernährungsempfehlungen der wichtigsten internationalen Fachgesellschaften. Hinweise auf gesundheitliche Risiken durch den Verzehr dieser Produkte liegen nicht vor. Die cholesterinsenkende Wirksamkeit von Becel pro.activ ist in über 45 Studien belegt, die Produkte wurden nach den strengen Kriterien der Novel-Food-Verordnung der EU zugelassen. Sogar Foodwatch selbst bestreitet die cholesterinsenkende Wirkung von Pflanzensterinen nicht. Die Unterlassungsklage von Foodwatch soll sich laut Medienberichten auf eine Unilever-Presseerklärung vom 15. November 2011 beziehen. Foodwatch bemängelt an dieser Presseerklärung, dass Unilever den Wissenschaftler Prof. Hans-Ulrich Klör aus Giessen zitiert. Prof. Klör hatte sich auf Grund der Medienkampagne von Foodwatch gegen Becel pro.activ u.a. mit folgendem Satz geäußert: "Und aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist." Mit dieser Äußerung widersprach Prof. Klör den Presseaktivitäten von Foodwatch, die im Kern ein Verkaufsverbot von Becel pro.activ in Supermärkten bzw. lediglich ein Anbieten des Produkts in Apotheken forderte. Diese Forderung begründete Foodwatch damit, dass möglicherweise ein atherogenes Risiko durch den Verzehr von Pflanzensterin-angereicherten Produkten gegeben sei.

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Auch in der in dieser Woche erneut von Foodwatch ausgelösten Medien-Kampagne wiederholt die so genannte Verbraucherschutzorganisation diesen durch wissenschaftliche Studien noch niemals bewiesenen Zusammenhang. Würde ein solcher Zusammenhang auf einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis beruhen, würde Unilever das Produkt sofort vom Markt nehmen. Die von Foodwatch ins Spiel gebrachten Verdächtigungen beruhen vor allem auf Überlegungen bzw. Hypothesen einer Forschungsgruppe um Dr. Weingärtner aus Homburg/Saar. Obwohl Weingärtner bei seinen Experimenten an Mäusen feststellen konnte, dass es durch Fütterung von Pflanzensteinen zu einer Verminderung der Arteriosklerose kam, beurteilte er die Pflanzenstoffe - überraschenderweise - trotzdem kritisch. Dabei beruhte seine Begründung vor allem auf dem Vergleich der Ergebnisse mit dem von Weingärtner schon in mehreren Studien positiv beurteilten, cholesterinsenkenden Medikaments Ezitimibe. Diese Argumentation Weingärtners, in Fachkreisen allgemein bekannt für seine Nähe zur pharmazeutischen Industrie, konnte von anderen Fettstoffwechsel-Experten wie Prof. Klör nicht nachvollzogen werden. So kam es auch zu dem Zitat von Prof. Klör in der Pressemeldung. Auch der Mannheimer Fettstoffwechselexperte Prof. Winfried März hat sich mit der von Foodwatch ins Spiel gebrachten Studie von Dr. Weingärtner intensiv beschäftigt und kommt zu folgender Einschätzung: "Lassen sich die experimentellen Tierversuche von Weingärtner auf den Menschen übertragen? Zuerst muss man wissen, dass es sich gar nicht um normale, gesunde Mäuse handelte. Die Tiere waren nämlich genetisch so manipuliert, dass ihnen ein Eiweißstoff (das Apolipoprotein E) fehlte, der am Abbau von Cholesterin mitwirkt. Menschen mit einem kompletten Mangel dieses Eiweißstoffes gibt es praktisch nicht. Und dann wurden die Tiere noch mit Mengen an Pflanzensterinen gefüttert, die bei einem normalgewichtigen Erwachsenen der Aufnahme von 200 g Pflanzensterinen täglich entsprechen würden. Das ist 100 mal mehr als durch Lebensmittel überhaupt zugeführt wird. Nachdem auch eine so riesige Belastung mit Pflanzensterinen grundsätzlich die Fettablagerungen in den Gefäßen verminderte, bleibt es ein Rätsel, wie der Ausgang der Experimente als Indiz für "schädliche" Wirkungen von Pflanzensterinen gewertet werden konnte. Der Teufel steckt eben wie immer im Detail."

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Würden die hypothetischen Überlegungen von Dr. Weingärtner so zutreffen, wie der so genannte Verbraucherschutzverein Foodwatch die schwierige wissenschaftliche Materie fälschlicherweise interpretiert, wäre das Produkt Becel pro.activ niemals im Rahmen der sehr strengen Sicherheitskriterien der Novel-Food-Verordnung der EU zugelassen worden. Weiter hätte die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA - trotz Kenntnis der Studien von Dr. Weingärtner - nicht im Jahre 2009 für Pflanzensterin-angereicherte Lebensmittel den Healthclaim "Pflanzensterine senken nachweislich den Cholesterinspiegel. Ein hoher Cholesterinwert gehört zu den Risikofaktoren der koronaren Herzkrankheit" zugelassen. Die von Foodwatch in die Diskussion gebrachten Studien von Dr. Weingärtner lagen auch den Fachgremien der wichtigsten europäischen Fachgesellschaften für Kardiologie (ESC) und Arteriosklerose (EAS) vor, als sie im letzten Sommer ihre neuen Leitlinien für Maßnahmen zur Senkung erhöhter Cholesterinspiegel entwickelten. Ergebnis: Der Verzehr von Pflanzensterin-angereicherten Produkten wurde ausdrücklich in die aktuellen Empfehlungen aufgenommen. Die Kritik von Foodwatch an der Äußerung von Prof. Klör ist daher vor dem Hintergrund der EFSA-Entscheidung bzw. der Einschätzung der europäischen Fachgesellschaften nicht nachvollziehbar. Ebenso liegen keine neuen Studien vor, die die geprüfte Sicherheit Pflanzensterin-angereichter Produkte in Frage stellen würde. Wie wenig es Foodwatch tatsächlich um den schnellen und effektiven Verbraucherschutz geht, zeigt die Wahl des Verfahrens. Eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren der einstweiligen Verfügung in wenigen Tagen zu erlangen, wurde offenbar nicht versucht. Stattdessen wurde eine Klageschrift eingereicht, die eine gerichtliche Entscheidung frühestens in einem Dreivierteljahr erwarten lässt - viel Zeit für eine Medienkampagne. Weitere Informationen zu Unternehmen und Marken finden des Unternehmens Unilever finden sich unter www.unilever.com und www.unilever.de.

Quelle: Unilever Deutschland GmbH

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