Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Deutschen Kinderhörspielpreis, den die ARD gemeinsam mit der Film‐ und Medienstiftung NRW und in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal jährlich ausschreibt läuft bis zum 01. August 2012. Ziel des Preises ist es, den besten Originalstoff oder die beste Adaption für Kinderhörspiele zu würdigen und die Qualität von Hörspielproduktionen für die Jüngsten zu stärken. Der diesjährige Deutsche Kinderhörspielpreis wird am 10. November 2012 bei den ARD Hörspieltagen in Karlsruhe vergeben. Die Kulturradios der ARD werden die Preisverleihung live übertragen.
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Einreichen können neben den Landesrundfunkanstalten der ARD und DRadio auch Verlage, Autoren und andere Hörspiel-Produzenten. Bedingung ist, dass die eingereichten Werke bereits veröffentlicht bzw. gesendet wurden oder einen festen Sende‐ bzw. Veröffentlichungstermin bis zum 31. Dezember 2012 nachweisen können. Produktionen, die vor dem 01. Juli 2011 erschienen sind, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf nur eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 Minuten in Form einer CD zum Wettbewerb einsenden. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind ausdrücklich zugelassen. Die Einreichung einer Serienfolge schließt jedoch die Einreichung anderer Folgen der Serie aus. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können unter www.filmstiftung.de herunter geladen werden. Einreichungen bitte an:
Bayerischer Rundfunk
radioMikro
Deutscher Kinderhörspielpreis
Senada Wientges
80300 München
Mail: Senada.Wientges@br.de
Text – und Bildquelle: Film- und Medienstiftung NRW


