Erste Erhöhung seit 22 Jahren – neue Ausnahmen für Assistenz- und Tierheim-Hunde

Die Stadt Köln möchte zum kommenden Jahr die Hundesteuer moderat anheben. Die Steuer ist seit 22 Jahren unverändert und beträgt derzeit pro Hund 156 Euro jährlich. Ab dem 1. Januar 2026 soll sie um 1,50 Euro pro Monat auf dann 174 Euro jährlich steigen. Menschen mit geringem Einkommen sollen weiterhin den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 60 Euro jährlich zahlen.

In Köln sind aktuell rund 44.000 Hunde gemeldet. Mit der Anpassung soll zum einen die Steuerbefreiung von bestimmten Hunden kompensiert werden. Zum anderen erwartet die Stadt Köln Mehrerträge von rund 770.000 Euro jährlich.

Ausgebildete Rettungshunde und zertifizierte Blindenführhunde sollen weiterhin von der Steuer befreit bleiben. Zusätzlich soll nun auch für andere zertifizierte Assistenzhunde, wie Servicehunde für Personen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität und Signalhunde, die Personen mit chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Epilepsie) auf Gefahren hinweisen, keine Steuer mehr erhoben werden.

Um die Attraktivität von Hunden aus Tierheimen zu steigern, sollen Hunde aus diesen Einrichtungen künftig zwei statt bislang ein Jahr steuerbefreit sein. Tierheim-Hunde, die acht Jahre oder älter sind, sollen dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden.

Die Verwaltung legt den politischen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Der Stadtrat entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025.

Die Beschlussvorlage ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehbar unter:

  1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Köln

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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