Entwicklung der Abfallgebühren auf Niveau des Verbraucherpreisindexes

Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehnmal und die Straßenreinigungsgebühren siebenmal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner 2020 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Zur Deckung der Kosten sollen die Abfallgebühren im Durchschnitt um 2,94 Prozent (Vorjahr 1,86 Prozent) und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 4,63 Prozent (Vorjahr 3,46 Prozent) erhöht werden. Der Rat der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 über die Vorlage zu den Abfallgebühren entscheiden.

Insgesamt haben sich die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in den vergangenen Jahren moderat entwickelt. Die Verbraucherpreise sind seit 2000 um durchschnittlich 1,53 Prozent pro Jahr gestiegen. Die Abfallgebühren sind im selben Zeitraum um durchschnittlich 1,54 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent pro Jahr gestiegen.

Auf Grundlage des aktuellen Vertrags über die satzungsgemäße Abfall-/Wertstoffsammlung und -entsorgung mit den AWB sind Entgelte je geleertem Abfallbehälter vereinbart. Im Rahmen der Gebührenberechnung für Restmüllbehälter werden die Entgelte somit unmittelbar den einzelnen Behältern zugerechnet. Für die zu erwartende Erhöhung der Abfallgebühren 2020 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Die Logistikkosten der AWB steigen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 1,90 Prozent beziehungsweise 1.201.000 Euro.
  • Die Preisgleitung auf die Logistik von 2,74 Prozent für 2020 berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil und wird jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte aus dem Personalkostenfaktor.
  • Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von stoffgleichen Nichtverpackungen, die über die Wertstofftonne (gelbe Tonne) gemeinsam mit Leichtverpackungen erfasst werden, steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 579.000 Euro. Die Gründe liegen in deutlich gestiegenen Fremdkosten, der Preisgleitung sowie den seit der letzten Preisanpassung zum 1. Januar 2017 deutlich gestiegenen Entleerungszahlen.
  • Die Kosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) im Holsystem über die Papiertonne (blaue Tonne) steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 488.000 Euro. Dies ist neben der Preisgleitung auf zusätzliche Behälterentleerungen von rund 1.200 Behältern wöchentlich infolge einer höheren Anschlussquote zurückzuführen.
  • Die Kosten für die Bioabfallsammlung und -entsorgung steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 1.140.000 Euro. Dies ist neben der Preisgleitung auf gestiegene Entleerungen (+2,42 Prozent) und eine höhere Anschlussquote zurückzuführen. Weitere Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 459.000 Euro entstehen aus der Preisanpassung der AVG für die Kompostierung.
  • In der Kalkulation sind zudem Gebührenunterdeckungen aus 2016 und 2017 in Höhe von rund 1.610.000 Euro als Kosten berücksichtigt (Unterdeckung Vorjahr rund 128.000 Euro).
  • Die Kosten der Restmüllentsorgung bei der AVG sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 1.630.000 Euro. Dies resultiert zum einen aus der Preissenkung der AVG für die Restmüllentsorgung um 0,76 Euro je Tonne beziehungsweise 0,52 Prozent. Zum anderen ist die Entsorgungsmenge gesunken. Die Entsorgungsmenge insgesamt reduziert sich auf 309.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr (318.000 Tonnen) um 9.000 Tonnen (2,83 Prozent).

 

In der Abfallgebühr sind zudem abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen enthalten. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an. Die Zusatzleistungen in Köln umfassen:

  • die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne,
  • die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen,
  • die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen,
  • die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen,
  • die Schadstoffsammlung mit kostenlosen Abgabemöglichkeiten von umweltgefährdenden Abfällen (unter anderem bei Schadstoffmobilen),
  • die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen),
  • die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Raum,
  • die Abfuhr von Sperrmüll,
  • die Installierung und Entleerung der Straßenpapierkörbe,
  • das Anbringen von Hundekottütenspendern.

Auf Grundlage des aktuellen Vertrags über die satzungsgemäße Straßenreinigung mit den AWB wurden die Entgelte je Anliegerfrontmeter vereinbart. In der Gebührenberechnung werden diese in Entgelte je Frontmeter umgerechnet, um die Gesamtkosten auf die einzelnen Straßenreinigungskategorien zu verteilen. Für die zu erwartende Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren 2020 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Die Kosten für die Logistik der AWB steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 1.546.000 Euro.
  • Die Preisgleitung auf die Logistik von 2,83 Prozent für 2020 berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil und wird jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte aus dem Personalkostenfaktor, welcher einen Anteil von 75 Prozent hat.
  • Die Frontmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 41.418 Meter beziehungsweise 0,48 Prozent.
  • Die AVG-Entsorgungskosten für Straßenkehricht steigen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 12.000 Euro. Zwar sinken die Entsorgungskosten je Tonne leicht, jedoch steigen die Entsorgungskosten in Summe um 1,70 Prozent aufgrund der höheren Kehrichtmenge. Die Kehrichtmenge steigt gegenüber dem Vorjahr um 113 Tonnen von 5.087 Tonnen auf 5.200 Tonnen.
  • Die städtischen Verwaltungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 124.000 Euro. Dies ist unter anderem auf Personal-Zusetzungen zurückzuführen.
  • In der Kalkulation sind zudem eine Gebührenunterdeckung aus 2016 sowie Gebührenüberdeckungen aus 2017 und 2018 berücksichtigt. Dadurch ergibt sich eine Gebührenminderung um rund 118.000 Euro (Überdeckung Vorjahr rund
    192.000 Euro).

Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Die Reinigung von Mittelalleen, Radwegen, Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen sowie von Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung wird über Straßenreinigungsgebühren finanziert.

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen

Nach den neuen Satzungen wären 2020 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) beispielsweise zu zahlen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– für eine 60-Liter-Tonne 329,55 Euro (vorher 320,54 Euro)

– für eine 120-Liter-Tonne 485,66 Euro (vorher 472,01 Euro)

– für eine 240-Liter-Tonne 826,02 Euro (vorher 802,21 Euro)

Im Vollservice (Abfallbehälter werden aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2020 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

– für eine 60-Liter-Tonne 386,75 Euro (vorher 376,22 Euro)

– für eine 120-Liter-Tonne 574,37 Euro (vorher 558,35 Euro)

– für eine 240-Liter-Tonne 987,25 Euro (vorher 959,14 Euro)

– für einen 500-Liter-Behälter 1.880,09 Euro (vorher 1.826,02 Euro)

– für einen 770-Liter-Behälter 2.335,84 Euro (vorher 2.268,29 Euro)

– für einen 1.100-Liter-Behälter 3.189,23 Euro (vorher 3.096,39 Euro).

Zu den Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2020 betragen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– Hauptstraßen: 2,83 Euro (2,70 Euro)

– Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 9,12 Euro (8,67 Euro)

– Anliegerstraßen: 4,58 Euro (4,38 Euro)

– Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 10,94 Euro (10,46 Euro)

– Gehwege: 6,78 Euro (6,47 Euro)

– Fußgängergeschäftsstraßen: 9,11 Euro (8,69 Euro)

 

Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2020 

Was bedeutet die Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich 2,94 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie? 

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche, das heißt einer 80-Liter-Restmülltonne, zahlt eine vierköpfige Familie

– für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt)
376,54 Euro in 2020 gegenüber 366,14 Euro in 2019 und

– für den Vollservice (Tonne wird aus dem Keller/Hof geholt)
443,39 Euro in 2020 gegenüber 431,21 Euro in 2019.

Die Mehrbelastungen pro Familie für das Jahr 2020 betragen somit 10,40 Euro (Teilservice) beziehungsweise 12,18 Euro (Vollservice).

 

Was bedeutet die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 4,63 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

Ausgehend von einem Grundstück mit 20 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau (die Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) betragen die Straßenreinigungsgebühren 56,60 Euro für 2020 gegenüber 54 Euro für 2019.

Es ergibt sich somit für das Jahr 2020 eine Mehrbelastung von 2,60 Euro für das gesamte Grundstück. 

Wie summiert sich die Mehrbelastung in Euro pro Jahr für Abfallentsorgung und Straßenreinigung?

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen summieren sich die Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie

– 2019 auf 420,14 Euro (Teilservice) und 485,21 Euro (Vollservice) und

– 2020 auf 433,14 Euro (Teilservice) und 499,99 Euro (Vollservice).

Die Mehrbelastung für eine vierköpfige Familie im Jahr 2020 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung beträgt somit insgesamt 13 Euro (Teilservice) beziehungsweise 14,78 Euro (Vollservice). 

Anlagen

Entwicklung der Hausmüll- und Straßenreinigungsgebühren 2000 bis 2020

Schaubild Leistungen in der Hausmüllgebühr 2020

Schaubild Leistungen in der Straßenreinigungsgebühr 2020

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

 

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