Der Abriss des Kölner Großmarkts in Raderberg hat begonnen. Noch immer leben auf dem Gelände heimatlose Katzen, die jetzt in großer Gefahr sind. Die Lebewesen nutzen Hallen und Spalten als Rückzugsorte, welche bei den Arbeiten unmittelbar zerstört werden. Zudem befinden sich auch Tierarten wie Fledermäuse, Spatzen, Schwalben und Zauneidechsen auf dem Gelände, einige davon sind streng geschützt. In einem offenen Brief forderte PETA heute die Untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt der Stadt Köln auf, die Abrissarbeiten umgehend zu stoppen, um das Leben der verbliebenden Tiere sicherzustellen.

„Die Katzen und viele geschützte Arten auf dem Kölner Großmarkt sind nun in akuter Lebensgefahr. Dass mit dem Abriss plötzlich begonnen wurde, ohne sicherzustellen, dass die Tiere gerettet werden konnten, macht fassungslos“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir fordern die Behörden auf, die Abrissarbeiten umgehend zu stoppen um das Leben der Tiere auf dem Großmarkt zu schützen. Erst wenn die Tiere umgesiedelt und gesichert sind, darf die Stadt die Arbeiten fortsetzen.“

Zusammen mit der Initiative „Großmarkt Katzen Köln“ hatte die Tierrechtsorganisation bereits im August 2025 an die Verantwortlichen der Stadt Köln sowie an das Veterinäramt appelliert, sich für die rund 150 heimatlosen Katzen einzusetzen und einen alternativen Lebensraum für sie zu ermöglichen. Über den Beginn der Abrissarbeiten wurde die Tierschutzinitiative nicht informiert.

Hintergrundinformationen:

Zahlreiche Whistleblower-Meldungen verdeutlichen katastrophale Zustände

PETA erreichen regelmäßig Whistleblower-Meldungen zu heimatlosen Katzen. Es wurde von Tieren berichtet, die unter „entzündeten Augen, entzündeten Krallen“ sowie „extremem Floh- und Wurmbefall“ leiden. Dies werde „gesehen, aber einfach ignoriert“. In einem anderen Fall wurde eine stark abgemagerte, schwangere Katze gemeldet, in deren Umfeld alle Tiere unter Katzenschnupfen litten. Auch von einer jungen Katze „mit einem massiven Hornhautgeschwür“ wurde berichtet.   Erhalten die Tiere keine medizinische Versorgung, sterben viele von ihnen qualvoll.

Kommunen können das Problem nicht allein lösen

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Peta, Bildquelle: Pexels/melike-eda-taskit-elgohary (Archivbild)

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