Kindertagesstätten sind für die nächste Phase gewappnet

Die Notbetreuung in Kölner Kindertagesstätten wird ab dem heutigen Donnerstag, 23. April 2020, ausgebaut. Ebenso treten erweiterte Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen in Kraft. Seit dem 16. März 2020 gilt das Betretungsverbot für alle Einrichtungen der Kinderbetreuung mit Ausnahme einer „Notbetreuung“. Mit der veränderten Ausgangslage und der schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens wird diese Notbetreuung durch eine Verordnung des Landes nun ab 23. April 2020 stückweise um einige wenige Berufsgruppen erweitert. Gemeinsam mit den freien Trägern ist es gelungen, in den vergangenen Wochen eine Notbetreuung sicherzustellen. Nun geht es darum, gemeinsam die nächsten Schritte umzusetzen.

Insgesamt wird nur ein leichter Anstieg des Notbetreuungsbedarfs erwartet. Viele der durch das Land nun genannten Berufsgruppen waren implizit vorher bereits in der Gruppe der „Schlüsselpersonen“ enthalten. Durch die Öffnung für den Einzelhandel wird der Bedarf einiger Eltern, die nun wieder arbeiten gehen, hinzukommen. „Wir rechnen mit einem moderaten Anstieg der Betreuungsquote von etwa vier auf rund sechs Prozent der im Regelbetrieb zur Verfügung stehenden Plätze in den Einrichtungen“, so Jugenddezernent Robert Voigtsberger. „Dies ist auch mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal gut machbar. An dieser Stelle nochmals mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas, die angesichts der besonderen Herausforderungen einen ganz tollen Job machen“.

In den 226 städtischen Kindertagesstätten werden üblicherweise rund 17.000 Kinder betreut. Mit Stand vom 22. April 2020 nehmen Erziehungsberechtigte von 683 Kindern die Notbetreuung in Anspruch. Für die Notbetreuung geöffnet haben derzeit 165 städtische Kitas. Durch die erweiterte Notbetreuung werden heute 702 Kinder betreut. Die Jugendverwaltung geht davon aus, dass der Bedarf in den nächsten Tagen vielleicht noch leicht steigen wird. Auch in Sachen Arbeitsschutz und Personaleinsatz war die Stadt Köln bereits vor der neuen Fachempfehlung des Landes gut aufgestellt. Die Planung des Personaleinsatzes obliegt den jeweiligen Kita-Leitungen, die vom Jugendamt über die weiterhin gültigen Empfehlungen hierfür nochmals informiert wurden. So wird beispielsweise vorrangig Personal eingesetzt, für das nach den Aussagen des Robert-Koch-Instituts (RKI) kein erhöhtes Gesundheitsrisiko vorliegt. Personen ab 60 Jahren sollen grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Nach wie vor kann jedoch jeder Beschäftigte eigenverantwortlich entscheiden, ob er sich dennoch freiwillig für die Kinderbetreuung zur Verfügung halten möchte. Eine Personalknappheit ist auch unter diesen Voraussetzungen in der Regel nicht zu erwarten, da die Stadt Köln bereits in den vergangenen Wochen nach diesen Richtlinien gehandelt hat und bis zu 70 Prozent des Personals weiterhin zur Verfügung stehen.

Ebenfalls in der Fachempfehlung enthalten sind Standards zur Hygiene sowie Empfehlungen zu organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen, die den Kölner Kitas vom Jugendamt ebenfalls mit begleitenden Hinweisen zur Verfügung gestellt wurden. Bei der Betreuung von kleineren Kindern ist die Einhaltung eines Distanzgebots nicht möglich. Umso wichtiger ist es, Maßnahmen vorzusehen, die diesen Umstand zumindest teilweise kompensieren können. So werden beispielsweise alle städtischen Kitas zusätzlich mit Desinfektionsmittelspendern ausgestattet, die im Eingangsbereich aufgestellt werden. „Uns ist klar, dass diese Zeit große Herausforderung an uns alle stellt, aber die Kitas sind hier im Großen und Ganzen schon sehr gut vorbereitet, denn Hygiene und die dazu notwendigen Materialien sind im Kita-Alltag eine Selbstverständlichkeit“, betont Stephan Glaremin, Leiter des Kölner Jugendamtes. „Aber natürlich müssen wir unter den gegebenen Umständen überall noch einmal genauer hinschauen und dort, wo es nötig ist, aufstocken“.

Bei aller Wichtigkeit für die umzusetzenden Regularien und Schutzmaßnahmen liegt der Fokus aber auf der pädagogischen Arbeit mit den Kindern. Die Stadt Köln achtet darauf, mit den Pädagoginnen und Pädagogen im Austausch zu bleiben und unterstützt sie regelmäßig mit Anregungen und Hinweisen. „Wir haben in den letzten Wochen erleben dürfen, in welch eindrucksvoller Art und Weise sich die Erzieherinnen und Erzieher bei der Stadt und allen freien Trägern hier einsetzen. Wir haben dabei tolle Beispiele erhalten, wie die Beziehung zum Kind und der Familie auch in dieser Zeit nicht abreißen muss – egal ob das Kind in der Notbetreuung ist oder zuhause“, so Glaremin. Neben den kreativen Spiel- und Bastelideen für die Kinder zu Hause, wurde auch ganz aktuell eine Elternberatung für die Kinder mit Eingliederungshilfe aus städtischen Kindertageseinrichtungen, die dringend zusätzliche Unterstützung brauchen, eingerichtet. Betroffene Eltern können die Ansprechpartner und Rufnummern in ihren Kita erfragen. Auf der städtischen Internetseite www.stadt-koeln.de/corona-informationen-kita werden Fragen und Antworten laufend an den neuen Stand der Regelungen angepasst. Hier können sich Eltern informieren und auch eine aktuell gültige Arbeitgeberbescheinigung für die Notbetreuung herunterladen. Die Verantwortung der Erziehungsberechtigten wird in der Fachempfehlung des Landes besonders betont. Auszug: „Gefordert sind und bleiben auch die Eltern, denen weiterhin die schwierige Aufgabe zukommt, ihre eigenen und die Sozialkontakte ihrer Kinder auf das nötigste Maß zu beschränken: Zum Schutz der Familien, aber auch zum Schutz der in der Kindertagesbetreuung Tätigen. Zudem bleibt es dabei, dass die Eltern auch in der Verantwortung stehen, ein Kindertagesbetreuungsangebot nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist“.

Auf der städtischen Internetseite informiert die Stadt Köln auch darüber, wie ab kommenden Montag, 27. April 2020, die in Planung befindliche, nochmalige Erweiterung der Notbetreuung in der Praxis umgesetzt wird. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes hatte angekündigt, auch Alleinerziehende in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen. Eine genaue Regelung hierzu steht allerdings noch aus. Die Stadt Köln befindet sich dazu in engem Austausch mit dem Land.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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