Bisher 2.322 bestätigte Fälle – Kontaktverbot weiter beachten! 

Zur aktuellen Lage: Mit Stand, Samstag, 2. Mai 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.322. (Vortag: 2.317) bestätigten Corona-Virus-Fall. 76 (Vortag: 71) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 49 (Vortag: 45) auf der Intensivstation. 2.092 (Vortag: 2.084) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden.

Seit Freitagnachmittag (1. Mai 2020) sind dem Gesundheitsamt leider zwei weitere verstorbene Personen gemeldet worden, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden: Ein 71-jähriger Kölner Bürger verstarb am 1. Mai 2020 auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses, er litt an Bluthochdruck. Des Weiteren verstarb am 1. Mai 2020 eine 54-jährige Kölnerin, ebenfalls auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses. Sie litt an einer Schilddrüsenüberfunktion und einer Vorerkrankung des Gefäßsystems. Damit sind bislang 92 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind 138 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen. 

Seit 27. April ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht!

Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen – auch auf Wochenmärkten – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden mit einem Bußgeld geahndet. Auch die Betreiber von zum Beispiel entsprechenden Einzelhandelseinrichtungen müssen neben ihren anderen Infektionsschutzmaßnahmen geeignete Vorkehrungen zur Umsetzung dieser Pflicht treffen.

Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, bittet die Stadt Köln, sich bei ihrem Hausarzt ein Attest zu besorgen und dieses mit sich zu führen. Die Stadt Köln bittet zudem die Bürgerinnen und Bürger auch bei Behördengängen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221/221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr. Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb.

Folgende Stellen melden, dass sie ab Montag, 4. Mai 2020, nach vorheriger Terminvereinbarung wieder den Publikumsbetrieb aufnehmen:

Berufsfeuerwehr (Bewerberinfos und Vorbeugender Brandschutz); Zusatzversorgungskasse; Ausländeramt (Einbürgerungen, Ausweise); Liegenschaftsamt (Geobasisdaten und Katasterauskünfte); Jugendamt (Adoptionsvermittlung, Familienbüro, Kindertagespflege, Allgemeiner Sozialer Dienst sowie wirtschaftliche Jugendhilfe in den Bezirksjugendämtern); Sozialamt (Grundsicherung im Alter und für Erwerbstätige, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket); Amt für Wohnungswesen (Neubauförderung und Wohngeldstelle).

 

Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es auch unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/eingeschraenkte-erreichbarkeit-der-stadtverwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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