Direktwahl, Ausweis abholen und Kfz-Abmeldung ohne Termin. Neue „Schnellschalter“ in den Bezirksrathäusern und in der KFZ-Zulassungsstelle

Um jetzt schon seine Stimmen zur Kommunalwahl im jeweils zuständigen Bezirksrathaus abgeben zu können, brauchen Wahlberechtigte ab sofort keinen Termin mehr, sondern können direkt und unangemeldet zu den Sonderschaltern gehen. Das hat jetzt die Kölner Wahlleitung möglich gemacht. Bis 11. September 2020 können Bürgerinnen und Bürger in dem für ihre Meldeanschrift zuständigen Bezirksrathaus ihre Stimmen abgeben. Bereits reservierte Termine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Eine Stimmabgabe für alle Stadtbezirke, ohne vorherige Terminvereinbarung, ist außerdem weiterhin möglich im Atrium des Kalk Karrees und im Foyer der Kfz-Zulassungsstelle in Poll.

Außerdem hat das Amt Bürgerdienste neue „Schnellschalter“ in den Kundenzentren und in der Kfz-Zulassungsstelle eingerichtet, die bestimmte, schnell abzuwickelnde Serviceleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung übernehmen sollen. In der Zulassungsstelle betrifft dies die isolierte Abmeldung eines Fahrzeugs sowie das Neusiegeln von Kennzeichen (bei Verlust und Beschädigung). Das soll ab sofort auch ohne Termin an dem neuen Serviceschalter möglich sein. In den Kundenzentren der Bezirksrathäuser können auf diesem schnellen Weg Ausweisdokumente abgeholt werden oder auch Führungszeugnisse beantragt werden. Dieser neue Service soll am 15. September 2020 starten. 

Andere Dienstleistungen der Kfz-Zulassung, des Standesamtes sowie der Kundenzentren können auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, da durch die Besuchersteuerung über Termine die Corona-Schutzmaßnahmen wie die vorgeschriebenen Abstandsregeln wesentlich besser umgesetzt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Möglichkeiten nutzen, einen Termin mit der Stadtverwaltung zu vereinbaren. So werden neben den im Internet längerfristig buchbaren Terminen zusätzlich täglich weitere Termine für den laufenden Tag freigegeben, welche die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls

online unter https://www.stadt-koeln.de/service/termine-online-vereinbaren oder

telefonisch unter anderem unter eigens eingerichteten Sondernummern bei dem jeweiligen Servicebereich buchen oder in dringenden standesamtlichen Angelegenheiten nach Absprache mit dem zuständigen Standesbeamten vereinbaren können. Informationen hierzu erhaltenBürgerinnen und Bürger auf der städtischen Internetseite www.stadt.koeln.

Die Verwaltung arbeitet gleichwohl daran, die Terminvorlaufzeiten weiter zu verkürzen.

Durch organisatorische und personelle Maßnahmen werden die Anzahl der verfügbaren Termine erhöht. Der Zeitraum, in dem Termine reserviert werden können, wird außerdem von bisher 31 Tagen auf 45 Tage erweitert.

Neu ist auch, dass der Erinnerungsservice an den gebuchten Termin per E-Mail 36 Stunden vor dem Termin um einen Button erweitert wurde, mit dem Kundinnen und Kunden die jeweilige Terminreservierung stornieren können. In der Folge können darüber frei gewordene Zeitfenster zeitnah erneut angeboten werden (sowohl online als auch telefonisch als sogenannter „Tagestermin“).

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert