Neue Durchfahrtsgenehmigungen für Stadion-Anlieger

 

Die Durchfahrtserlaubnis für Anwohnerinnen und Anwohner der Schutzzonen rund um das RheinEnergieStadion wurde neu gestaltet und ist jetzt fälschungssicher. Immer wieder fielen bei den Einfahrtskontrollen zu den Schutzzonen nicht berechtigte Personen mit gefälschten Genehmigungen auf, die in den Wohnvierteln ihre Autos in Stadionnähe parken wollten. Die Neuauflage mit Hologramm soll das Kopieren und Fälschen in Zukunft verhindern und ist ab dem 1. Januar 2017 gültig. Die bisherigen Dokumente behalten während einer Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2017 ihre Gültigkeit.

 

Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibenden der Schutzzonen werden angeschrieben und können ihre bisherigen Ausweise umtauschen, der notwendige Antrag ist dem Schreiben beigefügt. Das Kundenzentrum Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln, bearbeitet diese und schickt die neuen Durchfahrtsgenehmigungen per Post zu.

 

Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des RheinEnergieStadions wurde 2006 ein Konzept verabschiedet, das unter anderem fünf Schutzzonen ausweist, zu denen Stadionbesucher keine Zufahrt haben und somit dort auch nicht die Straßen zuparken. Die Schutzzonen sind Alt-Müngersdorf, das Stadtwaldviertel nördlich der Dürener Straße, das Malerviertel nördlich der Aachener Straße, Junkersdorf-Mitte sowie die Wohnstraßen östlich der Militärringstraße einschließlich der Friedrich-Schmidt-Straße und Vincenz-Statz-Straße südlich der Aachener Straße. Die Sperren werden etwa zwei Stunden vor der Veranstaltung eingerichtet und gelten bis zu deren Beginn.

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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