Gestern hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Die Neuerungen treten Montag, 15. Juni in Kraft und sind insbesondere für Kinos mit bis zu 100 Plätzen relevant: Sie müssen den bisher vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern dann nicht mehr einhalten und können alle Sitzplätze besetzen. Kinos mit mehr als 100 Besuchern müssen – bei Wahrung des 1,5 Meter-Abstands – ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegen.

„Das sind gute Nachrichten für NRW-Kinobetreiber. Ab sofort können in kleinen Sälen alle Sitzplätze besetzt werden und Filme so wieder vor einem größeren Publikum laufen“, so Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. „Die Kinos sind von der Corona-Krise besonders hart betroffen, gehörten sie doch zu den ersten kulturellen Stätten, die komplett schließen mussten. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs war ein Anfang, nun ist mit der neuen Verordnung der Landesregierung ein entscheidender Schritt getan, um die Besucher ins Kino zurückzuholen. Schön, dass auch die Filmverleiher nun attraktive Filme für die kommenden Wochen programmieren. Alles in allem gute Voraussetzungen für die Wiederbelebung der Kinoszene!“

Die aktualisierte Corona Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen betrifft neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden.

Seit 30. Mai dürfen Kinos in ganz Nordrhein-Westfalen ihre Türen wieder für Besucher öffnen. Aufgrund der aktuellen Pandemielage mussten sie bei ihrer Wiedereröffnung einen Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauern gewährleisten sowie ein entsprechendes Zutritts- und Hygienekonzept für ihre Häuser umsetzen. Bereits am 23. März legte die Filmstiftung gemeinsam mit dem Land die Soforthilfe für NRW-Kinos auf. 65 Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis NRW 2019 ausgezeichnet wurden, erhielten eine Aufstockung der Prämie um 5.000 Euro. Zudem wurde die Einreichfrist für die aktuellen Programmpreise verlängert, um den Antragstellern mehr Vorbereitungszeit zu gewähren.

Zu den ersten Filmen, die nach der Zwangspause auf der großen Leinwand starten, zählen u.a. die filmstiftungsgeförderten Dramen „Monos“, „Berlin Alexanderplatz“ und „Undine“ sowie der Kinderanimationsfilm „Meine Freundin Conni – Geheimnis um Kater Mau“.
Informationen zur neuen Corona-Schutzverordnung: https://www.land.nrw/corona

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Film- und Medienstiftung NRW GmbH, Archivbild

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