Stille Feiertage: Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2025
Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht besondere Regelungen für die sogenannten „Stillen Feiertage“ vor. Am Gründonnerstag, 17. April 2025, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten. Am Karfreitag, 18. April 2025, sind von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr keine…