Vereinfachte Quartalsmeldungen für Beherbergungsbetriebe

Die Stadt Köln bietet ab sofort eine weitere Funktion zur digitalen Einreichung von Steueranmeldungen an. Die Abgabe der quartalsweisen Steueranmeldung im Bereich der Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) erfolgt bislang in Papierform und erfordert einen regelmäßigen Bürokratieaufwand für die Beherbergungsbetreiber*innen. Um für sie eine Vereinfachung und Entlastung zu schaffen, bietet das Steueramt der Stadt Köln nun einen Online-Zugang zur papierlosen und ressourcenschonenden Einreichung der Steueranmeldung bei der Stadtverwaltung an.

Die Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) ist seit Jahren eine etablierte Steuer in Köln. Durch sie werden private und touristische sowie ab dem 1. Juli 2024 auch berufliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Kölner Stadtgebiet besteuert. Weitere Informationen sind abrufbar unter Steuer – Stadt Köln (stadt-koeln.de).

Bei Fragen, Anregungen und Kritik rund um die neue Online-Funktion im Bereich der Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) stehen Mitarbeitende des Steueramtes unter der E-Mail-Adresse kulturfoerderabgabe@stadt-koeln.de bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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