Fußgängern und Radfahrenden soll der Weg auf die Brücke erleichtert werden

Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 12. März 2020 eine Mitteilung zur Planung einer dauerhaften Fuß- und Radwegrampe am Rheinufer vor. Nach Prüfung der Rahmenbedingungen soll anstatt einer provisorischen Rampe an der linksrheinischen Hohenzollernbrücke Richtung Breslauer Platz nun eine dauerhafte Rampe geplant werden. Bei der Entwurfsplanung zur provisorischen Rampe stellte sich heraus, dass zusätzliche innerstädtische komplexe Randbedingungen zu beachten sind. Aufgrund der hohen statischen Anforderungen an das Bauwerk, kann die Rampe nicht, wie zunächst angenommen, als Gerüstbauwerk ausgeführt werden, sondern muss als Stahlträgerkonstruktion errichtet werden.

Die hohen statischen Anforderungen ergeben sich daraus, dass keine Lasten an die angrenzenden Bauwerke übertragen werden dürfen und das Bauwerk auf Erdbeben und für Anpralllasten aus dem Straßenverkehr bemessen werden muss. Aus dem Baugrundgutachten wird zudem ersichtlich, dass sich erst ab einer Tiefe von etwa zehn Metern tragfähiger Boden befindet, sodass die Lasten aus der Rampenkonstruktion nach derzeitigem Stand an insgesamt sechs Stellen mit je vier Bohrpfählen bis zu dieser Tiefe gegründet werden müssten. Bei einer derartig tiefen Gründung müssten vorhandene Versorgungsleitungen im Boden, wie beispielsweise ein großer Kanal der Stadtentwässerungsbetriebe, kosten- und zeitaufwendig verlegt werden.

Nach Einschätzungen der Bodendenkmalpflege befinden sich genau in diesem Bereich umfangreiche Anlagen aus mittelalterlicher und römischer Zeit, die voraussichtlich vollständig erhalten sind. Die Herstellung der Bohrpfähle hätte den Verlust dieser Anlagen zur Folge. Daher sind bauvorgreifende archäologische Untersuchungen durchzuführen, die einen weiteren zeitlichen und finanziellen Kostenaufwand mit sich bringen.

Neben zahlreichen weiteren kritischen Rahmenbedingungen sind zwei Faktoren ausschlaggebend für die alternative Planung einer dauerhaften Rampe am Rheinufer:

  • Bedingt durch die hohen statischen Erfordernisse und die sonstigen Rahmenbedingungen mussten die Kosten erneut angepasst werden. Sie liegen nun bei rund vier Millionen Euro brutto im Vergleich zu den bisher geschätzten zwei Millionen Euro brutto für eine Nutzungsdauer von drei Jahren.
  • Durch die zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen, die sich aus der Verlegung der Leitungen und den archäologischen Vorleistungen ergeben, wird der Zeitpunkt, ab dem das Provisorium letztlich genutzt werden kann noch später erfolgen, so dass die reine Nutzdauer stark verkürzt wird.

Die vorgenannten Bedingungen sind nur ein Teil der insgesamt sehr schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen die provisorische Rampe mit einem sehr hohen Kostenaufwand realisiert werden müsste. Daher wird die Verwaltung die Planung und Umsetzung der provisorischen Rampe Richtung Breslauer Platz nicht weiter verfolgen, sondern als Alternative die Planung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe am Rheinufer konkretisieren.

Erste technisch umsetzbare Ergebnisse aus Untersuchungen zu der dauerhaften Rampe liegen dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau vor und befinden sich in verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen zur Variantenbewertung. Diese Varianten werden zur weiteren Entscheidung dem Verkehrsausschuss zur Einholung eines Planungsbeschlusses in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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