Bezirksvertretung Innenstadt lehnt Fußgängerzone ab
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat entschieden, dass der bislang als Fahrradstraße ausgewiesene Eigelstein im Kernbereich zwischen Greesbergstraße/Lübecker Straße und Machabäerstraße unverändert bleibt. Die geplanten Radverkehrsmaßnahmen im Umfeld sollen laut Beschluss zeitnah umgesetzt werden, um die Straße insbesondere vom Radpendlerverkehr zu entlasten. Dazu gehören die Einrichtung der Fahrradstraße im Gereonswall, die Umsetzung von „RingFrei“ am Ebertplatz und die Einrichtung von Radstreifen im Norden der Turiner Straße.
Fahrradbahn besser kennzeichnen
Ende 2021 wurde der Eigelstein zur autofreien Fahrradstraße. Ziel war es, durch die Trennung von Radverkehr auf der Fahrbahn und Fußverkehr auf dem Gehweg, Konflikte zu verringern. Die Fahrradstraße sollte auch die Rolle des Eigelsteins als Teil der Radvorrangroute im Radverkehrskonzept Innenstadt berücksichtigen.
Verkehrsbeobachtungen, unter anderem mit datenschutzkonformen Kameras, zeigten jedoch in der Praxis, dass Fußgänger*innen seit Einrichtung der Fahrradstraße häufiger die Fahrbahn nutzen. Aufgrund des schmalen Gehwegs wichen Fußgänger*innen oft auf die Straße auf. Das führte zu Konflikten zwischen dem Fuß- und Radverkehr. Radfahrer*innen und E-Scooter-Fahrer*innen fuhren teils schnell und dicht an Fußgänger*innen vorbei, was vielfach als gefährlich empfunden wurde und zu Gefahrensituationen führte. Die Verwaltung führt dieses Verhalten insbesondere auf die bauliche Gestaltung der Straße zurück. Durch den niveaugleichen Ausbau wirkt die Straße eher wie eine Fußgängerzone.
Deshalb soll die Mitte der Fahrbahn als Fahrradfahrbahn gekennzeichnet werden: zum Beispiel mit Radsymbolen auf eingelassenen Gehwegplatten. Die Gehwegbereiche an den Straßenseiten sollen durch ein Versetzen der Pflanzkisten Richtung Straßenmitte sowie gegebenenfalls einer Anpassung der Außengastronomie verbreitert werden. Gegebenenfalls sollen auch Fahrradabstellanlagen versetzt werden, um mehr Raum im Gehwegbereich zu schaffen.
In Abstimmung mit dem Bürgerverein soll geprüft werden, ob die Absperrung der Straße mit herausnehmbaren Pollern weiterhin erforderlich ist und bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Anordnung getroffen werden.
Vorlage aus September und Teileinziehungsverfahren
Bereits im September 2024 hatte die Verwaltung eine Vorlage für die Einrichtung der Fußgängerzone in die politische Beratung eingebracht (2409/2024). Hierbei wurde jedoch beschlossen, für die zukünftige verkehrliche Gestaltung des Eigelsteins zunächst ein Fachgespräch durchzuführen. Lediglich die 2021 umgesetzte Herausnahme des Kfz-Verkehrs sollte schnellstmöglich durch ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) rechtlich abgesichert werden. Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt. Dies ist mit Beschluss der Vorlage 1103/2025 zwischenzeitlich bereits erfolgt.
Das beschlossene Fachgespräch fand zwischenzeitlich am 22. Mai 2025 statt. Hierbei erfolgte eine Diskussion zwischen den eingeladenen Verbänden, dem Bürgerverein Eigelstein, den Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt und der Verwaltung zu den Vor- und Nachteilen der möglichen verkehrsrechtlichen Ausgestaltung in der Straße Eigelstein.
Unter 1746/2025 kann die Beschlussvorlage mit Informationen unter anderem auch zur Entwicklung der Unfallzahlen, der Führung des Radverkehrs im Abschnitt zwischen Eigelsteintorburg und Ebertplatz und zum aktuellen Sachstand in Bezug auf die herausnehmbaren Poller ist im Ratsinformationssystem abrufbar.
Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann