Konzept für Schulen und städtische Gebäuden – erstes Modellprojekt

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln plant ein Modellprojekt zur Einrichtung einer genderneutralen Toilette am Humboldt-Gymnasium. Mit einer Mitteilung werden die zuständigen politischen Gremien darüber informiert. Erkenntnisse aus dem Piloten am Kartäuserwall 40 über die Umgestaltung von Toilettenanlagen und die Nutzung sollen dann zukünftig in weiteren Projekten berücksichtigt werden.

Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis (AK) hatte sich mit der Entwicklung von Standards befasst und als Grundlage folgende Punkte identifiziert:

–       Toilettenanlagen sollten in öffentlichen Einrichtungen für alle Menschen nutzbar gemacht werden.

–       Bei Toilettenanlagen, die ausschließlich nach „Damen“ und „Herren“ bzw. „Mädchen“ und „Jungen“ getrennt sind, besteht die Gefahr der Diskriminierung von Menschen mit einem Geschlechtsausdruck (Erscheinungsbild), der sich nicht den gängigen Geschlechterbildern zuordnen lässt.

–       Trans- und intergeschlechtliche Menschen, dazu zählen auch Menschen, die sich als nicht-binär (weder ausschließlich weiblich noch ausschließlich männlich) identifizieren, erfahren in geschlechtergetrennten Toilettenanlagen nicht selten Beleidigungen, Raumverweise und sogar Gewaltandrohungen.

–       Der höchste Bedarf an genderneutralen Toiletten ist momentan an weiterführenden Schulen zu verzeichnen. Studien haben ergeben, dass sich bis zu vier Prozent der sogenannten Generation Z (geboren nach 1997) weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen.

–       Auch in Grundschulen ist der Bedarf zukünftig höher einzuschätzen, da die Zahl von intergeschlechtlichen Kindern infolge des Operationsverbots bei Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das 2021 in Kraft getreten ist, voraussichtlich steigen wird.

Genderneutrale Toilettenanlagen sollen einen Schutzraum für die Nutzenden darstellen. Dieser Schutzraum bietet die notwendige Intimität in Bezug auf geschlechtliche Identität, Hygiene sowie Religiosität. Aus diesem Grund empfiehlt der Arbeitskreis, genderneutrale Toilettenanlagen ausschließlich als Einpersonenanlagen (EPA) und nicht als Mehrpersonenanlagen vorzusehen. Geschlechtergetrennte Toilettenanlagen sowie barrierefreie Toiletten sollen zusätzlich bestehen bleiben.

Im Februar 2022 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, bei künftigen Neuplanungen von Schulen die Toilettenanlagen so anzulegen, dass eine zentrale Anlage auf Wunsch der Schule als Unisex-Toilette genutzt werden kann. Außerdem sollen Schulen mit dem Wunsch nach einer Unisex-Toilettenanlage sowohl konzeptionell als auch baulich unterstützt werden. Grundlage für die Errichtung von Unisex-Toiletten an Schulen soll jeweils ein Beschluss der Schulkonferenz und das weitere Bestehen von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen sein. Auch bei der Planung anderer neuer städtischer Gebäude ist ebenfalls die Einrichtung von Unisex-Toiletten zu berücksichtigen. Dabei ist der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu berücksichtigen sowie die Fachstelle LSBTI, die Behindertenbeauftragte und das Amt für Gleichstellung beratend hinzuzuziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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