Bundestagsfraktion will Strafgesetzbuch reformieren – Künast: Kein Misstrauensvotum gegen Bauern

Osnabrück. Tierquälerei soll nach dem Willen der Grünen künftig häufiger und härter bestraft werden, als es bislang der Fall ist. Die Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Damit soll der Straftatbestand der Tierquälerei im Strafgesetzbuch verankert werden und der Strafrahmen, speziell für Tierhalter und -betreuer sowie Amtsträger, auf bis zu fünf Jahre Gefängnis angehoben werden. Bislang wird das Quälen oder grundlose Töten von Tieren nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet. Darüber hinaus soll laut Entwurf künftig bereits die versuchte Tierquälerei strafbar sein.

Die Grünen kritisieren, dass der Tierschutz zwar im Grundgesetz verankert worden sei. Tatsächlich gebe es aber „grundlegende Defizite im Vollzug“, das Tierschutzstrafrecht führe nur ein Schattendasein im sogenannten Nebenstrafrecht. Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, sagte der „NOZ“: „Wer in Deutschland in der Nutztierhaltung Tiere quält, kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass er nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Der Rechtsstaat versagt in diesem Punkt.“ Das wollten die Grünen mit ihrem Reformvorschlag des Strafgesetzbuches nun ändern. Der Gesetzentwurf sei aber nicht als Misstrauensvotum gegen Landwirte zu verstehen, die Tiere hielten. Künast sagte: „Es ist doch im Gegenteil ganz im Sinne der vielen Bauern, die ihre Tiere gut halten, dass der Staat Tierquäler unter den Landwirten bestraft und ihnen keinen Wettbewerbsvorteil lässt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Archivbild/Pexel

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