Puzzles, Bücher oder Bauklötze: Was tun mit ausgemisteten Spielsachen? Kinder verkaufen sie gerne selbst bei einem kleinen Flohmarkt. Allerdings ist es nicht erlaubt, einfach einen Stand auf dem Bürgersteig vor dem Haus aufzubauen.

Ob mit einem Stand auf einem angemeldeten Flohmarkt oder einem privaten Stand in der eigenen Garage oder auf dem Hof: Kinder können ihr Taschengeld mit dem Verkauf der alten Schätze aufbessern. „Vielerorts ist ein Trödelmarkt auf dem eigenen Grundstück zwei- bis dreimal jährlich zulässig. Sonn- und Feiertage sind dabei jedoch oft ausgenommen“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt jedoch nicht für die Flächen außerhalb des Grundstücks. „Flohmärkte auf öffentlichen Flächen muss das Ordnungsamt genehmigen“, ergänzt Nuß.

Bürgersteig ohne Genehmigung tabu

Für Kinder heißt das: Auf der eigenen Wiese, der Terrasse oder in der Garage können sie sich mit ihrem Verkaufsstand nach Belieben ausbreiten. Wenn sie die ausgemusterten Dinge auf dem Gehweg oder auf einem Spielplatz verkaufen möchten, sollten die Eltern dies mit dem Ordnungsamt abstimmen. Alternativ ist ein eigener Stand auf einem angemeldeten Trödelmarkt möglich. Allerdings ist dies in der Regel nur mit Hilfe von Erwachsenen realisierbar. Diese müssen zum Beispiel den Standplatz buchen, die Ware zum Veranstaltungsort bringen und den Stand aufbauen. Oft wird zudem eine Standgebühr erhoben.

Mindestalter für den Verkauf: sieben Jahre

Ganz gleich, wo Kinder ihre Sachen verkaufen möchten: Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind sie nicht geschäftsfähig. „Bei dieser Altersgruppe sollten die Eltern die Abwicklung der Verkäufe auf dem Flohmarkt übernehmen“, erläutert R+V-Experte Nuß. Ältere Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr dürfen in einem gewissen Rahmen geringfügige Geschäfte allein abschließen. Das erlaubt ihnen der sogenannte Taschengeldparagraph. „Für sie ist es eine schöne Erfahrung, ihr erstes eigenes Geld zu ‚verdienen'“, sagt Nuß. Damit die Verkaufspreise realistisch sind, sollten Eltern diese vorher mit den Kindern festlegen. Zudem ist eine Kleingeldkasse empfehlenswert, damit die Kinder Wechselgeld passend abzählen und aushändigen können.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wenn die Kinder ihren Flohmarkt allein betreiben, sollten die Eltern bei der Vorbereitung unterstützen – beispielsweise gemeinsam einen geeigneten Platz suchen und die Waren auf dem Verkaufstisch ordnen.
  • Mieterinnen und Mieter, die einen Flohmarkt auf dem Grundstück planen, sollten vorab die Eigentümerin oder den Eigentümer einbinden. Zudem empfiehlt es sich, der Nachbarschaft Bescheid zu geben.
  • Die Regelungen für Flohmärkte können bei der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt erfragt werden. Hier gibt es oft auch eine Übersicht der Trödelmärkte in der Umgebung, bei denen man sich mit einem Stand beteiligen kann.
  • Für den privaten Flohmarkt braucht es in der Regel keinen Gewerbeschein und der Verkauf bleibt steuerfrei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle:  R+V Infocenter, Archivbild/Pexels/Tran Le Tuan

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