Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Krankenhauses Porz am Rhein haben in der vergangenen Woche Gespräche zwischen Vertreter*innen des Krankenhauses und der Stadt Köln unter Einbindung der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft stattgefunden. Ziel war es, die aktuelle Situation und die daraus folgenden Handlungsnotwendigkeiten zu klären.

Als Ergebnis dieser Gespräche und angesichts der Bedeutung des Krankenhauses für die Kölner Bevölkerung, insbesondere im Rechtsrheinischen, hat sich die Stadt Köln bereit erklärt, dem Krankenhaus Porz am Rhein für die kommenden vier Monate ein Darlehen in Höhe von neun Millionen Euro zu gewähren. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde am heutigen Montag, 24. April 2023, gefasst.  Eine Verlängerung des Darlehens auf bis zu ein Jahr wird in Aussicht gestellt. Dafür erwartet die Stadt, dass bis vor Ablauf der ersten vier Monate die Stiftungssatzung und der Gesellschaftsvertrag der gGmbH überarbeitet und mit klaren Entscheidungsstrukturen und leistungsfähigen Controlling-Instrumenten versehen werden, ein plausibler Sanierungsplan erarbeitet und ein städtisches Vorkaufsrecht an den gGmbH-Anteilen vorgesehen wird.

Die Aktualisierung der Stiftungssatzung und des gGmbH-Vertrags ist aus städtischer Sicht erforderlich, um Kontroll- und Steuerungsfunktionen im Krankenhaus und der Krankenhausstiftung zu stärken. Stadt und Krankenhaus gehen weiter davon aus, dass das Angebotsspektrum des Krankenhauses mit Blick auf die anstehenden Krankenhausreformen überprüft und verändert werden muss. Da sich die Leistungsparameter des Krankenhauses nach der Pandemie grundsätzlich sehr positiv entwickelt haben, soll das Darlehen helfen, dem Krankenhaus Porz hierfür die notwendige Zeit zu verschaffen. Die Stadt geht davon aus, dass das fachlich sehr gut aufgestellte Krankenhaus mit dem Darlehen in die Lage kommt, für sich eine gute Zukunftsperspektive zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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