Glasverbot gilt auch im Kölner Straßenkarneval 2016

Auch in der Session 2015/16 ist das Glasverbot wieder ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Stadt Köln im Karneval. Sowohl das Mitbringen als auch der Verkauf von Getränken in Glasbehältern ist in den beiden bekannten Zonen „Altstadt“ und „Zülpicher Viertel“ zu bestimmten Zeiten verboten.

Das Glasverbot gilt wie folgt:

– Weiberfastnacht, 4. Februar 2016, in der Altstadt und im Zülpicher Viertel ab 8 Uhr für 24 Stunden,
– Samstag, 6. Februar 2016, im Zülpicher Viertel ab 15 Uhr und in der Altstadt ab 18 Uhr bis jeweils 8 Uhr des folgenden Tages,

– Rosenmontag, 8. Februar 2016, ausschließlich für das im Zülpicher Viertel von 15 bis 8 Uhr am nächsten Tag. Die übrigen Tage bleiben von dem Verbot unberührt.

Das Glasverbot wurde Karneval 2010 als gemeinsame Initiative der Stadt Köln, der Polizei, der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und des Festkomitee Kölner Karneval eingeführt. Die Zahl der Schnittverletzungen ist bei den Feiernden bereits im ersten Jahr drastisch zurückgegangen. Glasbruch stellt jedoch immer noch eine erhebliche Gefahrenquelle dar und sollte auch außerhalb der Verbotszonen vermieden werden.

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild


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