Vor der Steuererklärung graut es fast jedem. Erst die vielen Formulare, die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles absetzen kann. Daher stecken viele den Kopf in den Sand und lassen es lieber gleich. Das ist schade, denn mit etwas Mühe kann man richtig viel Steuer sparen – ganz abgesehen davon, dass die meisten sogar verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

 

Dazu gehören beispielsweise Singles, die in diesem Jahr mehr als 8.652 Euro verdienen. Bei Eheleuten und Lebenspartnerschaften verdoppelt sich die Summe des so genannten Grundfreibetrags. Doch nur, weil man unter dem Grundfreibetrag bleibt, heißt das nicht, dass man keine Steuererklärung abgeben muss, wie Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH, erklärt: „In vielen Fällen müssen Arbeitnehmer dennoch eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben – zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Oder, wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder, wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben.“

 

Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld und Verspätungszuschlag drohen. „Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten.“

 

Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden. Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, so genannte Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und Unterhaltszahlungen. Wichtig ist, die Belege mit einzureichen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

 

„Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.“, sagt Christina Georgiadis.

 

Viele glauben es vielleicht nicht, aber eine Steuererklärung lohnt sich fast für jeden. Mehr Infos, wer eigentlich eine Steuererklärung abgeben muss und was Sie dabei alles beachten müssen, finden Sie auch im Internet unter www.vlh.de.

 

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Archivbild

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert