Die insgesamt fast 12.000 städtischen Kleingärten sind integraler Bestandteil des Kölner Grünsystems. Sie sind für die Ökologie und das städtische Klima von großer Bedeutung, dienen aber vor allem den Kölner*innen zum Gärtnern und zur Erholung. Die Art und Weise der kleingärtnerischen Bewirtschaftung in den Parzellen, regelt die Kleingartenordnung in der jeweils vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung. In der Gartenordnung werden die zugelassenen Aufbauten, die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie der Anbau von Obst und Gemüse geregelt und vorgegeben. Diese Vorgaben sind sinnvoll und erforderlich, um die Möglichkeiten zum Gärtnern in der Stadt nachhaltig zu sichern und zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der vom Rat der Stadt Köln in Auftrag gegebenen Überarbeitung der Kleingartenordnung, sollen diese Vorgaben aktualisiert und vor dem Hintergrund des Klimawandels und der hohen Bedeutung des Artenschutzes und der Biodiversität überprüft und aktualisiert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern*innen des Rates, des Kreisverbandes der Kölner Gartenfreunde e.V., des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Verwaltung hat hierzu einen Entwurf erarbeitet.

Dieser Textentwurf kann in der Zeit vom 18. März bis 3. April 2022 unter folgendem Link https://www.meinungfuer.koeln/dialoge/kleingartenordnung eingesehen und kommentiert werden.

Den Kleingärtner*innen, aber auch allen anderen Bürger*innen, soll mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben werden, den Textentwurf einzusehen und hierzu auch Stellung zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild/Pexels

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert