Bei der Anwendung ihres Arzneimittels dürfen Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis benötigen, nicht im Stich gelassen werden. So lautet die zentrale Botschaft des Symposiums „Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen“, welches die Bundesapothekenkammer in Berlin veranstaltete.
„Wenn Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen Hilfsmittel.“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
„Das Rauchen von Cannabis als ‚Joint‘ ist problematisch, denn die Dosis, die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht sich jeder Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal wieder. Das ist mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten Arzneimitteltherapie unvereinbar.“, sagte Kiefer. Er ist auch Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittelcodex / Neues Rezepturformularium (DAC/NRF). „Wir arbeiten an Rezepturvorschriften, die eine pharmazeutisch korrekte Anwendung und Dosierung von Cannabisblüten und -extrakten ermöglichen.“
„Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen. Dies belegen systematische Übersichtsarbeiten, die auf die mangelnde Studienlage und Evidenz in der Anwendung von Cannabis zur Behandlung von Schmerzen, bei Krämpfen, in der Palliativmedizin oder begleitend in der Krebstherapie hinweisen.“, sagte Prof. Dr. med. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.
Beim Symposium der Bundesapothekerkammer diskutierten Ärzte und Apotheker über verschiedene Aspekte zur medizinischen Cannabis-Anwendung, z.B. die aktuelle Rechtslage, Qualitätskriterien der Rezepturarzneimittel sowie Forschungsbedarf hinsichtlich der Wirksamkeit der Pflanze und ihrer Extrakte. Weitere Informationen finden sich unter www.abda.de/cannabis.
Text- und Bildquelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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