Stadt und externe Fachleute informieren auf Bürgerveranstaltung

Wie geht es mit der Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg weiter? In welchem Umfang sind Sanierungen notwendig? Wie sieht die weitere Zeit- und Maßnahmenplanung aus? Was haben die Prüfungen alternativer Standorte ergeben? Diese und weitere Fragen wollen Stadt und externe Fachleute allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf einer Informationsveranstaltung beantworten.

Sie findet am Montag, 1. Februar 2016, um 19 Uhr im Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium (Aula), Kattowitzer Straße 52, 51065 Köln-Buchheim, statt. Einlass ist um 18 Uhr. Stadtdirektor Guido Kahlen, der Direktor der Feuerwehr, Johannes Feyrer, Wolfgang Beer vom Bausachverständigeninstitut Grün sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Langen vom Büro Kapellmann und Partner werden ausführlich informieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Moderation des Abends übernimmt der Kölner Journalist Arnd Henze. In ihren Sitzungen im Januar und Februar 2016 werden auch die Ratsgremien per Mitteilung über den Stand der Dinge informiert.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Veranstaltung teilzunehmen und ihre Fragen direkt an die Fachleute zu richten. Die Anwohner im Umfeld der Rettungshubschrauberstation erhalten (ab 26. Januar 2016) separate Einladungen in ihre Hausbriefkästen. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich.

Nachdem während des Baus der Station im April 2015 Setzungen am Hangargebäude auftraten, wurde ein externes Bausachverständigeninstitut beauftragt, die Ursachen dafür ausfindig zu machen. In seinen Zwischenberichten stellte das Institut fest, dass die zusätzlich aufgebrachte Last hinter der Hubschrauberstation ursächlich für die Setzungen des Hangargebäudes ist. Daher genehmigte der Rat am 15. Dezember 2015 in einer Dringlichkeitsentscheidung, als Sofortmaßnahme ein Teil des Erdreichs hinter dem Hangargebäude und von der Kuppe des Aussichtsplateaus abzutragen, um so für mehr Stabilität zu sorgen. Außerdem beschloss der Rat einen sofortigen Baustopp bis auf Widerruf.

 

 

Text – und Bildquelle: Stadt Köln

 


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