Maßnahme zum Lärmschutz wird nun umgesetzt
Die Stadt Köln wird auf der Luxemburger Straße zwischen Barbarossaplatz und Militärringstraße in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränken. Die „Tempo 30“-Beschilderung beginnt am Montag, 25. August 2025. Aktuell erfolgen vorbereitende Maßnahmen, etwa das Installieren von Schildermasten.
Die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bedingt auch eine Anpassung der Ampeln an den Kreuzungen mit Eifelwall und Moselstraße, da sich die Stadtbahn hier den Verkehrsraum mit dem Kfz-Verkehr teilt. Diese Anpassung erfolgt zeitgleich mit der „Tempo 30“-Beschilderung. Für die Arbeiten wird eine von je zwei Fahrspuren punktuell eingeengt.
Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln: „Im Sinne des Gesundheitsschutzes der hier lebenden Menschen und auch im Hinblick auf unsere Ziele der Verkehrssicherheit sehe ich es als vernünftigen Schritt an, dass wir nun die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt der Luxemburger Straße reduzieren dürfen. Wir werden die Entwicklung des Verkehrsflusses eng im Auge behalten.“ Die Stadt wird darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Lärmschutz weiter zu erhöhen.
Bereits Mitte 2024 beabsichtigte die Verwaltung zum sofortigen Schutz der Gesundheit der Anwohnenden die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung. Dieses Vorhaben musste aufgrund eines seinerzeit fehlenden Lärmgutachtens, das den Anforderungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entspricht, zurückgestellt werden.
Das erforderliche Lärmgutachten liegt mittlerweile vor und bestätigt, dass die Lärmbelastung an dem genannten Abschnitt der Luxemburger Straße über den durch die Rechtsprechung festgelegten Grenzwerten liegt und damit für die Anwohner*innen erheblich gesundheitsgefährdend ist. Die Stadt wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in Kenntnis der Bezirksregierung Köln nun reduzieren.
Die Anordnung zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zulässigkeit der Herabsetzung ist an Bedingungen gebunden. Eine streckenbezogene Temporeduzierung, wie auf der Luxemburger Straße, ist im begründeten Ausnahmefall zulässig.
Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann