Jeder Mensch erhält in Deutschland eine Geburtsurkunde, wobei diese selbstständig beantragt werden muss. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das später in verschiedenen Lebensphasen benötigt wird. Im Alltag, bei besonderen Situationen und im Ausland dient es als Nachweis der Identität eines Menschen. In diesem Ratgeber zeigen wir auf, in welchen Situationen Sie Ihre Geburtsurkunde unbedingt bereithalten sollten.

Die Geburtsurkunde und ihre grundlegende Verwendung

In Deutschland wird das Dokument nach der Geburt eines Menschen offiziell ausgestellt. Darin befinden sich alle wichtigen Informationen zum vollständigen Namen, dem Datum und Ort der Geburt und dem Geschlecht des Kindes. Weiterhin sind darin die Vor- und Familiennamen der rechtlichen Eltern angegeben. Diese Informationen dienen verschiedenen administrativen und rechtlichen Prozessen in Deutschland und international.

Wofür wird die Geburtsurkunde verwendet?

Ihre Geburtsurkunde sollten Sie ein Leben lang gut aufbewahren, da es immer mal wieder dazu kommen kann, dass Sie auf diese zugreifen müssen. Notwendig wird das zum Beispiel in den folgenden Situationen:

  • Eröffnung eines Kontos
  • Ausweisbeantragung
  • Kindergeldantrag
  • Erbe
  • Eheschließung
  • Auslands-Studium
  • Elterngeld
  • Adoption
  • Visa

Jede Geburtsurkunde muss selbstständig beim Standesamt beantragt werden. In den Leitfäden zu deutschen Antragsverfahren finden Sie dazu hilfreiche Informationen.

Geburtsurkunde im Alltag

In erster Linie benötigt man die Geburtsurkunde für die Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes, wobei sie einen offiziellen Nachweis dafür darstellt, wann und wo Sie geboren wurden. Es ist aber auch möglich, die Urkunde durch einen Reisepass oder den Personalausweis abzulösen.

Wenn sich Ihr Nachname aufgrund einer Heirat geändert haben sollte, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde auch Ihre Eheurkunde für die Beantragung des neuen Ausweisdokuments.

Kontoeröffnung

Ab einem Alter von sieben Jahren können Minderjährige in Deutschland ein eigenes Bankkonto eröffnen. Benötigt werden dazu die Personalausweise der Erziehungsberechtigten sowie ein Ausweisdokument, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes.

Kindergeld

Auch dann, wenn Sie Kindergeld beantragen möchten, müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes parat haben. Diese dient als Bestätigung des Anspruchs auf staatliche Leistungen, da sie sowohl die Existenz als auch das Alter des Kindes belegt.

Wichtig zu wissen: Wenn die Geburt im Ausland stattgefunden haben sollte, ist es zwingend notwendig, eine Übersetzung der Geburtsurkunde zu veranlassen. Nur dann kann man sie in Deutschland als Nachweis für die verschiedenen Anlässe einsetzen.

Elterngeld

Sie sind kürzlich Eltern geworden? Dann steht Ihnen Elterngeld zu, welches Sie jedoch ebenfalls erst beantragen müssen. Hierfür stellt die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes eine wichtige Grundlage dar. Informieren Sie sich unbedingt über weitere zu erbringende Bescheinigungen und Nachweise, damit Ihr Antrag bewilligt werden kann!

Geburtsurkunde für besondere Anlässe

Ihre Geburtsurkunde benötigen Sie auch für einige besondere Anlässe, wie im Rahmen der Eheschließung, der Adoption oder im Falle eines Erbfalls.

Eheschließung

Sie haben sich das Ja-Wort gegeben und planen nun Ihre Hochzeit? Dann stellen Sie sich darauf ein, dass sowohl Ihre Geburtsurkunde als auch die Ihres Partners/ Ihrer Partnerin benötigt werden. Beide sind bei der Anmeldung im Standesamt vorzulegen. Nur bei Vorliegen der Identitätsnachweise kann eine behördliche Registrierung der Ehe erfolgen.

Benötigt wird die Urkunde hierfür in Form einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Wichtig ist, dass diese nicht älter als sechs Monate ist.

Erbe

Im Falle einer Erbschaft wird die Geburtsurkunde zur Bestätigung der verwandtschaftlichen Beziehungen benötigt, weil nur so ein Nachvollziehen der Erbenstellung möglich ist. Anders sieht es im Falle eines vorliegenden Testaments aus, das eine Vorlage der Geburtsurkunde in der Regel unnötig macht.

Geburtsurkunde beantragen: Benötigte Unterlagen

Anmelden und Abholen müssen Sie die Geburtsurkunde Ihrer Kinder persönlich beim Standesamt. Dabei beträgt die Frist bis zu einer Woche nach der Geburt. Nach der Aufnahme eurer Daten durch das Standesamt bekommt Ihr eine offizielle Urkunde über die Geburt ausgehändigt.

Auch für diesen Vorgang sind bestimmte Unterlagen vonnöten:

  • Geburtsanzeige oder -bescheinigung Ihrer Entbindungsklinik, des Geburtshauses oder der Hebamme. Prüfen Sie im Vorfeld, ob diese nicht ohnehin automatisch ans Standesamt übermittelt wurde.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Wenn Sie verheiratet sind:

  • Ihre Heirats- oder Eheurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister eures Standesamts
  • Geburtsurkunden beider Ehepartner, beziehungsweise beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister

Wenn Sie nicht verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde der Mutter oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung

Nach Scheidung:

  • Geburtsurkunde der Mutter oder beglaubigte Abschriften aus Geburtenregister
  • Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der geschiedenen Ehe, einschließlich Scheidungsvermerk, beziehungsweise Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts. Bei Scheidung im Ausland steht eventuell eine gesonderte Prüfung oder eine deutsche Anerkennung Ihrer Scheidung aus.

Bei Verwitwung:

  • Geburtsurkunde der Mutter oder beglaubigte Abschriften aus Geburtenregister
  • gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung
  • Beglaubigte Abschrift aus Eheregister mit Vermerk über Tod des Ehepartners/ der Ehepartnerin, alternativ auch Ehe- und Sterbeurkunde

Wenn Sie sich als Vater Ihres Kindes eintragen lassen möchten, benötigen Sie einen Nachweis über die anerkannte Vaterschaft und eventuell eine Sorgeerklärung. Daneben müssen Ihre Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorliegen.

Wichtig: Die genannten Unterlagen sind im Original und in deutscher Sprache mitzubringen. Verfügen Sie bisher nur über ein fremdsprachiges Dokument, müssen Sie es von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer in deutsche Sprache übersetzen lassen.

Was tun, wenn die Geburtsurkunde verloren gegangen ist?

Welche Bedeutung die Geburtsurkunde hat, sollte aus unserem Artikel hervorgegangen sein. Deswegen möchten wir an dieser Stelle nochmals betonen, dass es sich dabei um eines Ihrer wichtigsten persönlichen Dokumente handelt. Bewahren Sie es am besten gemeinsam mit anderen wichtigen Dokumenten, zum Beispiel in einem Aktenordner, auf.

Sollten Sie die Urkunde dennoch verlieren, haben Sie die Möglichkeit, ein Zweitdokument zu beantragen. Suchen Sie dazu das gleiche Standesamt auf, bei dem Ihre erste Geburtsurkunde ausgestellt wurde, und teilen Sie dort Namen und Geburtsdatum Ihres Kindes mit.

Eine Zweiturkunde erhält man nur dann, wenn es sich entweder um die eigene oder um die der eigenen Kinder oder des Ehepartners/der Ehepartnerin handelt. Nachgewiesen wird das durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen ist es möglich, den Antrag zur Ausstellung einer Zweiturkunde bereits online auszufüllen.

Das Fazit: Geburtsurkunde stets gut aufbewahren!

Bei der Geburtsurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, welches in vielen Situationen benötigt wird – sei es im Alltag, bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld oder in besonderen Situationen, wie im Falle einer Erbschaft oder Heirat. Die Geburtsurkunde muss selbstständig beim Standesamt beantragt werden. Sollte sie mal verloren gehen, ist die Beantragung eines Zweitdokuments möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: News Factory, Bildquelle: Pixabay/WenPhotos

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