Optimiertes Standortkonzept für die Feuer- und Rettungswachen

Die Feuerwehr Köln hat den Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln an die aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen angepasst und stellt ihn in den kommenden Wochen den Gremien des Rates der Stadt Köln vor. Neben der Analyse und Darstellung der baulichen, technischen und personellen Ausstattung der Feuerwehr Köln legt der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan einen besonderen Fokus auf die aktuellen Standorte der Feuer- und Rettungswachen.

„Unsere Stadt entwickelt sich – neue Stadtteile kommen hinzu und wir verzeichnen ein Bevölkerungswachstum. Um für alle Menschen in Köln die bestmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, haben wir ein optimiertes Standortkonzept entwickelt. Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans legen wir die strategische Ausrichtung der Feuerwehr Köln für die Zukunft fest“, erklärt Andrea Blome, Stadtdirektorin und Feuerwehrdezernentin der Stadt Köln. Dr. Christian Miller, Leiter der Feuerwehr Köln, ergänzt: „Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um auch weiterhin bestmöglich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt sorgen zu können.“

Um auch in Zukunft eine optimale Erreichbarkeit der Einsatzorte im gesamten Kölner Stadtgebiet zu gewährleisten, wurde anhand von theoretischen Berechnungen und realen Einsatzdaten ein optimiertes Standortkonzept entwickelt. Dieses berücksichtigt neben den derzeitigen städtischen Strukturen ebenfalls die städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre (Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“, neuer Stadtteil Köln-Kreuzfeld). Die weitreichendsten Veränderungsvorhaben betreffen dabei den Kölner Südosten, wo in den Stadtbezirken Porz und Kalk die aktuellen Standorte der Feuer- und Rettungswachen 7 und 8 verlegt werden sollen und eine weitere Wache entstehen soll. Ein neuer Wachstandort ist auch im Kölner Norden in Planung, zudem soll der Standort der Feuer- und Rettungswache 14 im Kölner Westen verlegt werden. Die drei zu verlegenden Feuer- und Rettungswachen befinden sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Der Brandschutzbedarfsplan legt das Schutzniveau für die Stadt Köln fest und beschreibt dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als kommunale Gefahrenabwehrbehörde. Dies umfasst sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwillige Feuerwehr. Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) müssen die Gemeinden Brandschutzbedarfspläne aufstellen, umsetzen und spätestens alle fünf Jahre fortschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2016. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr Köln in der Corona-Pandemie war die Frist für die Fortschreibung um ein Jahr von 2021 auf 2022 verlängert worden. Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan umfasst im Wesentlichen die Planungsjahre 2022 bis 2027. Der Abschluss aller beschriebenen Maßnahmen geht jedoch über diesen Planungszeitraum hinaus.

Die Stadtverwaltung legt die Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 10. November 2022 (Vorlagen-Nummer 1352/2022) zur Entscheidung vor. Vorab wird sie im Gesundheitsausschuss (27. September 2022), im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (24. Oktober 2022) sowie dem Finanzausschuss (31. Oktober 2022) vorberaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild/Pexel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert