Stadt Köln informiert über Verfahren und Fristen

 

In Köln wechseln mehr als 8.000 Viertklässler zum Schuljahr 2017/2018 an weiterführende Schulen. Bis zum 3. Februar 2017 erhalten sie zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis einen Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule. Diese Unterlagen müssen bei der Anmeldung an der gewünschten Schule vorgelegt werden.

 

Anmeldungen an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in städtischer Trägerschaft sind ab Freitag, 3. Februar, bis einschließlich Freitag, 17. März 2017, möglich.

 

Die Anmeldefrist an den städtischen Gesamtschulen endet bereits am Freitag, 10. Februar 2017. Die Entscheidungen über die Aufnahme an den Kölner Gesamtschulen erfolgen zum 17. Februar, die von Kindern im Gemeinsamen Lernen dann zum 22. Februar 2017. Da an den Kölner Gesamtschulen für das kommende Schuljahr mit mehr Anmeldungen zu rechnen ist, als Schulplätze vorhanden sind, hat die obere Schulaufsichtsbehörde für diese Schulform ein vorgezogenes Verfahren zugelassen. Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, können sich so nachteilsfrei an Schulen anderer Schulformen anmelden.

 

Nach Karneval beginnt die Anmeldephase an den übrigen Schulformen der Sekundarstufe I. Die städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien nehmen die Anmeldungen ab Mittwoch, 1. März, bis Freitag, 17. März 2017, entgegen. Die Entscheidung über die Aufnahme an diesen Schulen wird allen Eltern noch vor den Osterferien ab dem 3. April 2017 mitgeteilt.

 

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren unterliegt gesetzlichen Vorgaben und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht, insbesondere im Hinblick auf das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I. Die Schulverwaltung erstellt auf Grundlage der Abstimmung mit der Schulaufsicht den Ablauf für das Verfahren.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Aufnahmeentscheidung an den elf städtischen Gesamtschulen wird die Verwaltung voraussichtlich am 22. Februar 2017 ein vorläufiges Fazit zum Anmeldeverfahren an dieser Schulform veröffentlichen. Über das Ergebnis der Anmeldungen an allen weiteren Schulformen, insbesondere an den Gymnasien, wird nach dem Anmeldezeitraum voraussichtlich am 23. März 2017 informiert.

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild

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