Es gibt sie in allerlei Variationen: Lagerarbeiter, die vom Gabelstapler angefahren werden, Köche, die sich am Herd die Hand verbrennen oder auch Schüler, die sich auf dem Weg in den Unterricht ein Bein brechen: Jedes Jahr verzeichnen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rund 880.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Doch was fällt genau in die Rubrik „Arbeitsunfall“ und was ist in einem solchen Fall zu tun?

 

Ein Arbeitnehmer, der sich während seiner Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auch zurück nach Hause, verletzt sowie selbst ein Kind im Kindergarten oder in der Schule – all dies sind Arbeitsunfälle. Wenn dieser passiert, dann sollte folgendes geschehen: „Dann sollten Sie nach Möglichkeit einen Durchgangsarzt aufsuchen, der sich dann um Sie kümmert, und auch die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft informiert. Die sind nämlich zuständig, und nicht die Krankenkassen, und bezahlen auch Ihre Behandlungskosten. Außerdem sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten.“, sagt Claudia Haisler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und erklärt, was ein Durchgangsarzt genau ist: „Das ist ein speziell von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener und geschulter Arzt, der sich besonders gut mit Unfallverletzungen auskennt, wie zum Beispiel Knochenbrüchen – also in der Regel ein Chirurg oder Orthopäde. Der entscheidet dann auch über die weitere Behandlung. Erkennen tun Sie Durchgangsärzte an einem Zusatz auf dem Praxisschild. Und auch Ihr Arbeitgeber muss eine Information aushängen, wo sich der nächste Durchgangsarzt befindet.“

 

Durchgangsärzte arbeiten auch in vielen Kliniken und Krankenhäusern. Bei leichteren Verletzungen können sie den Betroffenen sofort behandeln. Aber Vorsicht: „Sollten Sie in einem Krankenhaus landen, in dem es keinen Durchgangsarzt gibt, müssen Sie Bescheid sagen, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten, damit Sie nach der Erstversorgung an einen Durchgangsarzt überwiesen werden können. Bei Bagatellverletzungen können Sie auch erst mal zu Ihrem Hausarzt gehen und sich dort von ihm versorgen lassen. Soll die Behandlung aber länger als eine Woche dauern oder Sie länger als einen Tag krankgeschrieben sein, dann muss auch Ihr Hausarzt Sie an einen Durchgangsarzt überweisen.“, so Claudia Haisler.

 

Die Experten verrät zudem, was man tun kann, wenn man mit dem Arzt wider Erwarten gar nicht klarkommt: „Dann sollten Sie die Berufgenossenschaft oder Unfallkasse informieren und nachfragen, ob es eventuell eine andere Behandlungsmöglichkeit gibt. Denn wir sind daran interessiert, dass es unseren Versicherten gut geht – und dazu gehört natürlich auch ein möglichst reibungslos funktionierendes Arzt und Patienten-Verhältnis.“

 

Weitere Informationen zu Arbeitsunfällen, Erstversorgung, Durchgangsärzte und Ihre Rechte als Betroffene oder Betroffener gibt es unter www.dguv.de.

 

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Archivbild

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