Gebührenerhöhung wegen steigender Kosten und zusätzlicher Leistungen

Die Abfallgebühren 2026 erhöhen sich für die Gebührenpflichtigen durchschnittlich um 12,37 Prozent. Die Gebühren steigen je nach Größe und Art des Abfallbehälters von 5,97 Prozent für die 40-Liter-Restmülltonne bis zu 15,61 Prozent für eine Müllschleuse mit 770 Litern.

Bedingt werden die Gebührensteigerungen durch die Erhöhung der Kosten für die Restmüllentsorgung, durch die Preisgleitung und auch durch bestimmte Leistungsausweitungen.

Die Kosten für die Restmüllentsorgung entstehen durch höhere Verbrennungskosten. Ein wesentlicher Faktor für diese Steigerung ist die erstmals im Jahr 2024 eingeführte CO2-Abgabe für die Restabfallverbrennung. Weitere Faktoren sind sinkende Stromerlöse und anlagenbezogene Instandhaltungskosten und Investitionen. Die Preisgleitung umfasst Effekte aus Tariferhöhungen, steigenden Logistikkosten und der Inflationsrate. Auch die Ausweitungen der Leistungen aus dem „Masterplan Sauberkeit“ und dem „Zero Waste-Konzept“ tragen in geringem Maße zu einem Anstieg bei den Gebühren bei: So sind beispielsweise die stadtweite Ausweitung der in drei Bezirken gestarteten Intensiv- und Hotspot-Reinigungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkonzepts Innenstadt zentrale Maßnahmen aus dem „Masterplan Sauberkeit“.

Gebührenmindernd wirken sich die stärkere Kostenbeteiligung der Dualen Systeme bei der Sammlung von PPK (Papier, Pappe und Kartonage) und der eingestellten Ausgleichsbeträge aus.

Die Straßenreinigungsgebühren 2026 erhöhen sich durchschnittlich um 3,45 Prozent. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien unterschiedliche Veränderungen von 2,33 bis 3,69 Prozent pro Frontmeter.

Hauptsächlichen Einfluss auf diese Entwicklung hat auch hier die vertragliche Preisgleitung der AWB auf Personal-, Reparatur- und Unterhaltungskosten sowie Logistikkosten. Weitere Gebührenveränderungen entstehen durch Umsetzungen aus dem „Masterplan Sauberkeit“ und dem „Zero Waste-Konzept“.

Gebührenmindernd wirken sich insbesondere die sinkenden Verwaltungskosten und eine rückläufige Menge an Straßenkehricht aus, wobei auch hier insgesamt steigende Entsorgungskosten aufgrund eines deutlich höheren Verbrennungspreises entgegenstehen.

Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2026 entscheiden.

Die Abfallgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2026 im Teilservice beispielsweise zu zahlen:

  • für eine 60-Liter-Tonne 428,76 Euro (vorher 382,58 Euro),
  • für eine 120-Liter-Tonne 645,98 Euro (vorher 553,17 Euro),
  • für eine 240-Liter-Tonne 1.047,54 Euro (vorher 924,06 Euro).

Im Vollservice würden 2026 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

  • für eine 60-Liter-Tonne 499,54 Euro (vorher 451,19 Euro),
  • für eine 120-Liter-Tonne 755,71 Euro (vorher 659,52 Euro),
  • für eine 240-Liter-Tonne 1.246,98 Euro (vorher 1.117,37 Euro),
  • für einen 500-Liter-Behälter 2.381,30 Euro (vorher 2.114,81 Euro),
  • für einen 770-Liter-Behälter 2.999,99 Euro (vorher 2.615,51 Euro),
  • für einen 1.100-Liter-Behälter 3.878,89 Euro (vorher 3.552,08 Euro).

Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2026 je Frontmeter zu zahlen:

  • für Hauptstraßen, nur Fahrbahn 3,51 Euro (vorher 3,40 Euro),
  • für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 12,17 Euro (vorher 11,88 Euro),
  • für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn 5,66 Euro (vorher 5,49 Euro),
  • für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 13,49 Euro (vorher 13,19 Euro),
  • für Gehwege 8,57 Euro (vorher 8,26 Euro),
  • für Fußgängergeschäftsstraßen 11,52 Euro (vorher 11,12 Euro).

Beispielrechnungen zur Entwicklung der Abfallgebühren 2026 vorbehaltlich der Abstimmung des Rates:

Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden 2026 jährlich bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne folgende Kosten anfallen: für den Teilservice 502,62 Euro (434,11 Euro in 2025) und für den Vollservice 585,34 Euro (514,27 Euro in 2025). Bei Teilservice würde die Mehrbelastung pro Familie bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne für das Jahr 2026 somit 68,51 Euro betragen, bei Vollservice ergäbe sich pro Familie eine Mehrbelastung von 71,07 Euro.

Bei Nutzung einer 1.100-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice würden Kosten von jährlich 4.610,28 Euro (Vorjahr 4.215,70 Euro) anfallen – 394,58 Euro mehr als 2025.

Bei Nutzung einer 770-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice im Mehrfamilienhaus würden in 2026 Kosten in Höhe von jährlich 3.578,74 Euro entstehen (Vorjahr 3.095,52 Euro) – 483,22 Euro mehr als 2025.

Bei Nutzung einer 240-Liter-Restmülltonne im Vollservice im Mehrfamilienhaus würden in 2026 Kosten in Höhe von jährlich 1.246,98 Euro entstehen (Vorjahr 1.117,37 Euro), also 129,61 Euro mehr als 2025.

Die Bewohner*innen einer Doppelhaushälfte würden in 2026 jährlich für die Nutzung einer 120-Liter-Restmülltonne im Teilservice 645,98 Euro zahlen (Vorjahr 553,17 Euro), also 92,81 Euro mehr als 2025.

Eine Person im Einfamilienhaus würde in 2025 bei Nutzung der 20-Liter-Restmüll-Einheit jährlich im Teilservice 285,80 Euro zahlen (Vorjahr 267,94 Euro), also 17,86 Euro mehr als 2025.

Beispielrechnungen zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2026 vorbehaltlich der Abstimmung des Rates:

Für ein Einfamilienhaus mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und 15 Metern Gehweg würden 181,20 Euro in 2026 anfallen, davon 52,65 Euro für die Fahrbahn und 128,55 Euro für den Gehweg (174,75 Euro in 2025). Das wäre eine Mehrbelastung in 2026 von 6,45 Euro für das gesamte Grundstück (14,40 Euro in 2025).

Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau bei anliegergereinigtem Gehweg würden 169,80 Euro in 2026 für die Reinigung der Fahrbahn anfallen (164,70 Euro in 2025). Die Mehrbelastung in 2026 für das gesamte Grundstück läge bei 5,10 Euro (13,20 Euro in 2025).

Für eine Großwohnanlage mit 120 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 1.707,60 Euro in 2026 anfallen, davon 679,20 Euro für die Fahrbahn und 1.028,40 Euro für den Gehweg (1.648,80 Euro in 2025). Die Mehrbelastung in 2026 für das gesamte Grundstück läge bei 58,80 Euro (134,40 Euro in 2025).

Für ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40 Frontmetern an einer Fußgängergeschäftsstraße würden 460,80 Euro in 2026 anfallen (444,80 Euro in 2025), das würde eine Mehrbelastung in 2026 von 16,00 Euro bedeuten (38,00 Euro in 2025).

Ausgehend von den obengenannten Beispielen für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit 15 Frontmetern würden die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung von 608,86 Euro im Teilservice und 689,02 Euro im Vollservice auf künftig 683,82 Euro im Teilservice und auf 766,54 Euro im Vollservice steigen.

Für eine vierköpfige Familie würde sich somit im Jahr 2025 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung eine Mehrbelastung von 74,96 Euro bei Teilservice beziehungsweise von 77,52 Euro bei Vollservice ergeben. (Vorjahr: Mehrbelastung von 49,51 Euro bei Teilservice und Mehrbelastung von 55,45 Euro bei Vollservice).

Die Beschlussvorlagen mit weiteren Informationen sind abrufbar unter:

SessionNet | Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln 2026

SessionNet | Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln 2026

  • Satzung Abfallgebühren 2026: 3037/2025
  • Satzung Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2026: 3036/2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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