Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nimmt das Ordnungsamt entgegen 

Die Stadt Köln verhängt an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, sowie an den beiden Tagen mit großen Karnevalsumzügen, also Sonntag, 3. März, und Rosenmontag, 4. März 2019, für die Innenstadt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Polizei und Stadt Köln hat dies – wie schon in den vergangenen Jahren – aufgrund der tragischen Ereignisse in Nizza und Berlin im Jahr 2016 festgelegt, um die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer zu erhöhen.

 

Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig am Donnerstag, 28. Februar 2019, von 0 bis 24 Uhr sowie von Sonntag, 3. März 2019, 0 Uhr, durchgehend bis Rosenmontag, 4. März 2019, 24 Uhr.

 

Das Lkw-Fahrverbot gilt für den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst.

 

Eine Einfahrt in diesen Bereich über die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke ist nicht möglich. Die Zufahrt zum Großmarkt in Köln-Raderberg bleibt frei.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis 27. Februar 2019, 12 Uhr, beantragt werden. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen ist auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Dort ist auch ein entsprechender Kartenausschnitt zu finden, der den Verlauf der Sperrzone deutlich macht. Antragsvordrucke können auch telefonisch unter der Nummer 0221 / 221-26335 sowie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 angefordert werden.

 

https://www.stadt-koeln.de/lkw-fahrverbot/index.html

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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