Die besten Plätze für Heimüberwachungskameras und was es beim Aufstellen zu beachten gilt:

Immer mehr Wohnungs- und Hausbesitzer entscheiden sich dafür, eine Überwachungskamera zu installieren. Ob zur Abschreckung von Einbrechern, als Babyphone oder als Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder Tieren – die nützlichen Helfer sind vielfältig einsetzbar. Alexander Hauk, Sprecher des Technologieunternehmens Smartfrog & Canary verrät welche Dinge es bei der Auswahl der besten Plätze und der Installation zu beachten gilt. 

Hält die bisherige Entwicklung an, wird voraussichtlich in zehn Jahren in jedem Haushalt mindestens eine Sicherheitskamera installiert sein. Interessenten haben eine große Auswahl an Modellen von verschiedenen Anbietern wie Arlo, Blink, Canary & Smartfrog, Nest, Netatmo und Ring. Trotz großer technischer Fortschritte und Anwendungsmöglichkeiten, sind Installation und Bedienung von Sicherheitskameras einfacher geworden und damit auch für Techniklaien interessant. Gleichzeitig punkten aktuelle Modelle mit ihrem Preis. „Mit modernen Kameras können Nutzer über das Internet mit ihrem Handy jederzeit und von überall sehen, ob zu Hause alles in Ordnung ist und in ihre eigenen vier Wände sehen, hören und sprechen“, erklärt Hauk.

Zunächst sollte man sich Gedanken machen, an welchen Stellen Einbrecher eindringen könnten.

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass Einbrecher Hinter- oder Seiteneingänge bevorzugen. Statistiken zeigen, dass Täter in der Regel durch die Haustür oder Fenster im Erdgeschoss eindringen. „Vorab sollte auch geklärt werden, ob die Kamera drinnen oder draußen installiert werden soll“, sagt Hauk. Nicht jedes Modell ist wetterfest oder kann mit Batterien betrieben werden. Dann wird gegebenenfalls ein Stromanschluss in der Nähe benötigt, bei Internetkameras zusätzlich ein WLAN. „In jedem Fall bietet es sich an, die Kamera auf Türen und Fenster zu richten“, so Hauk.

Wer die Kamera mit Blickrichtung zum Fenster aufstellt, sollte laut Hauk auf mögliches Gegenlicht achten: „Es kann sein, dass durch das Gegenlicht, das Gesicht eines Einbrechers nicht zu erkennen ist und damit eine Identifizierung erschwert wird. Probleme bei der Bildqualität könnten auch durch Reflexionen in der Scheibe auftreten.“ Besser sei es deshalb, die Kamera vor Scheiben so aufzustellen, dass die Kameralinse nicht direkt auf die Scheibe gerichtet ist, sondern etwas gedreht. Ein weiterer Grund für diese Maßnahme: Damit Überwachungskameras auch in der Nacht funktionieren, haben sie eine Infrarotlicht-Quelle an Bord, die – wenn direkt auf eine Glasscheibe gerichtet – ebenfalls zu Reflexionen und verwaschenen Bildern führen kann. Auch auf Lampen und Leuchten sollte beim Aufstellen geachtet werden: „Kameras nicht direkt auf Lichtquellen richten.“

Ein guter Platz für Sicherheitskameras sind Ecken: Hier sind Sichtfeld und Blickwinkel größtmöglich. Ein weiterer Tipp von Hauk: „Wenn möglich, sollte die Kamera möglichst hoch platziert werden, also außerhalb der Reichweite eines Einbrechers.“ Eine deutlich sichtbare Überwachungskamera könne auf Einbrecher zwar durchaus abschreckend wirken, werde häufig aber auch gestohlen. Das sei bei modernen Internetkameras allerdings sinnlos: „Die Aufzeichnungen werden in der Regel nicht in der Kamera gespeichert, sondern in der Cloud“, erklärt Hauk. Weitere gute Plätze zum Aufstellen von Sicherheitskameras sind: Regal, Tisch, Balkon und Garage. „Wer mit seiner Kamera den eigenen Karten im Blick haben möchte, und über eine Installation im Außenbereich – etwa unter einem Dachvorsprung – nachdenkt, sollte eine Kamera wählen, die ausreichend wetter- und wasserdicht ist“, sagt Hauk. Vorteilhaft seien halbgeschützte Orte, an denen die Kamera nicht komplett den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Die Sichtbarkeit und Identifizierung von Einbrechern lässt sich mit einer Außenbeleuchtung erhöhen. Das Objektiv von Außenkameras sollte hin und wieder gereinigt werden, denn Schmutz, Staub und Pollen können die Bildqualität beeinträchtigen.

In der Vergangenheit hat es in Deutschland mehrere Gerichtsurteile zur privaten Videoüberwachung gegeben:

Oberstes Gebot ist, dass nur das eigene Grundstück überwacht wird. Aufnahmen öffentlicher Bereiche wie Straßen und Gehwege sind in der Regel verboten. Das gilt auch für das Nachbargrundstück, gemeinsam genutzte Zugangswege oder Einfahrten. Ein solches Verhalten würde in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist, eingreifen und damit auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die gängige Rechtsprechung.

Weitere Informationen: www.canary.is/de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Text – und Bildquelle: Alexander Hauk/Canary, Fotocredit: Alexander Hauk

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