Bei den Europameisterschaften 2015 in Aachen wandte der niederländische Dressurreiter Edward Gal die tierquälerische „Rollkur“ an, indem er den Kopf des Pferdes namens „Undercover“ mit den Zügeln in Richtung Pferdebrust zog. Infolge der Hyperflexion blutete der Wallach aus dem Mund, woraufhin PETA Strafanzeige erstattete. Das Verfahren wurde mehrfach eingestellt, wird nach Druck der Tierrechtsorganisation nun jedoch wieder aufgenommen. Der Fall wird am 30. Dezember vor dem Aachener Amtsgericht verhandelt (Az.: 454 Cs-605 Js 1497/15 106/21).

 

„Es ist ein Meilenstein, dass ein Tierschutzfall mit einem prominenten Täter nach über sechs Jahren vor Gericht kommt. Edward Gal hat sich massiv und sogar mit einem eigenen Gutachten dagegen gewehrt, die Verantwortung zu übernehmen. Vermutlich hat auch sein Promi-Status dazu geführt, dass die Strafjustiz das Verfahren hinausgezögert und die Misshandlung des Pferdes somit viel zu lange legalisiert hat. Wir hoffen nun auf eine harte Strafe für Edward Gal“, so Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck, Senior-Mitarbeiter im Bereich Special Projects bei PETA.

 

Verzögerungen durch die Justiz
Obwohl ein Video die Tierquälerei zeigt und der Straftatbestand durch Offizialgutachten bestätigt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Aachen das Verfahren zunächst ein. Nachdem PETA Beschwerde einlegte, wies die Generalstaatsanwaltschaft Köln die Wiederaufnahme der Ermittlungen an. 2019 wurde das Verfahren erneut eingestellt, da Gal angeblich kein Vorsatz nachwiesen werden könne. Die Generalstaatsanwaltschaft Köln bestätigte diese Einstellung. PETA legte daraufhin Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Justizministerium ein. Dieses wies die Staatsanwaltschaft Aachen über die Generalstaatsanwaltschaft Köln an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Im November 2020 bestätigte die Staatsanwaltschaft Aachen die Wiederaufnahme und beantragte im März 2021 beim Aachener Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Gal. Dieser wurde nun zugelassen, und der Fall wird im Dezember nach mehr als sechs Jahren verhandelt.

 

„Rollkur“ kann gravierende Schäden nach sich ziehen
Bei der sogenannten Rollkur wird der Pferdehals stark überdehnt, und Atmung sowie Durchblutung werden enorm beeinträchtigt. Die erzwungene Hyperflexion kann zudem zu irreparablen Schäden an der Halswirbelsäule führen. [1] Daneben schränkt die unnatürliche Haltung auch das Sehvermögen und somit die Orientierung des Tieres deutlich ein – bereits zehn Minuten in der „Rollkur“ führen bei Pferden zu enormem Stress. [2] Zusätzlich engt die Rollkur die Ganaschen – den hinteren Bereich des Unterkiefers – ein, was schmerzhafte Entzündungen der Schleimbeutel, sogenannte Genickbeulen, nach sich ziehen kann.

 

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

 

 

Weitere Informationen:

PETA.de/Themen/Rollkur-Pferde

PETA.de/Neuigkeiten/Pferderennen-Tierquaelerei-Bilder
PETA.de/Neuigkeiten/Totilas-gestorben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: PETA, Archivbild/Pexel

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