Internetportal der AOK informiert über Teilnahme am Endoprothesenregister und Einhaltung von Mindestmengen

 

Der Krankenhausnavigator der AOK auf www.aok.de/krankenhausnavigator zeigt ab sofort zusätzliche Qualitätsinformationen zu Kliniken an: Die Nutzer können sich jetzt auch darüber informieren, ob ein Krankenhaus am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) teilnimmt und regelmäßig Daten an das Register liefert. „Wir machen damit transparent, welche Häuser sich besonders für Behandlungsqualität und Patientensicherheit engagieren.“, sagte Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbandes.

 

Für bestimmte Leistungen wie Transplantationen wird jetzt darüber hinaus auf den ersten Blick angezeigt, ob eine Klinik die vorgeschriebene Mindestmenge an Operationen erbringt oder nicht. „Zahlreiche Studien und Auswertungen belegen, dass sich die Qualität der Behandlung verbessert, je öfter ein Eingriff durchgeführt wird. Daher ist die Einhaltung der Mindestmengen-Regelung eine wichtige Information für Patienten.“, so der AOK-Vorstand.

 

Vor allem für Patienten, die vor einer planbaren OP zur Implantation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes stehen, ist die Teilnahme einer Klinik am Endoprothesenregister relevant. „Zusätzlich bieten wir in unserem Navigator für diese Eingriffe Bewertungen aus der Qualitätssicherung mit Routinedaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK an.“, betonte Martin Litsch. Diese QSR-Bewertungen machen transparent, welche Kliniken eine höhere oder geringere Wahrscheinlichkeit für Komplikationen wie Wundinfektionen oder Folge-OPs haben.

 

Im Krankenhausnavigator wird das EPRD-Logo bei allen Kliniken angezeigt, die regelmäßig Daten an das Register liefern. Insgesamt sind aktuell 684 Krankenhäuser für die Teilnahme am Register registriert. Die beteiligten Kliniken haben bisher knapp 220.000 Operationen dokumentiert. Ziel des Registers ist es, durch eine systematische Übermittlung und Erfassung von Informationen zu Implantaten die Versorgung der Patienten zu verbessern. „Das EPRD soll helfen, die Qualität der eingebauten Prothesen langfristig zu beurteilen, das Ergebnis der medizinischen Behandlung zu sichern und die Zahl der Wechseloperationen zu verringern.“, so Litsch. Der AOK-Bundesverband unterstützt das Register seit dem Start. Die Teilnahme am EPRD ist für die Kliniken freiwillig.

Mindestmengen-Infos für sieben Leistungsbereiche

 

Die Einhaltung der vorgegebenen Mindestmenge von OPs wird im Krankenhausnavigator aktuell für sieben Leistungsbereiche dargestellt, in denen der Gemeinsame Bundesausschuss eine entsprechende Regelung vorgegeben hat. Es handelt sich um Transplantationen von Leber und Niere, komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Stammzelltransplantationen, herzchirurgische Eingriffe und die Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm. Die Informationen zur Einhaltung der Mindestmengen stammen aus den jährlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Berichte sind auch die Grundlage für zahlreiche weitere Qualitätsinformationen im Krankenhausnavigator, die mit dem jüngsten Update auf den neuesten Stand gebracht worden sind.

 

Text- und Bildquelle: AOK-Bundesverband, Bildrechte/Fotograf: AOK-Bundesverband/Jochen Tack

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