Die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung ist für viele oftmals mit Fragen verbunden. Dies bestätigt das Familienrecht-Ratgeberportal scheidung.org auf Grund der Vielzahl an Nutzeranfragen zu diesem Thema. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. sah dies als Anlass, zu diesem Thema nun die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammenzustellen.
„Vor allem in den Wochen nach dem Start unseres Portals scheidung.org haben uns viele Leser Fragen zum Thema Namensänderung nach der Scheidung gestellt. Daher wollten wir zu dieser offensichtlich sehr gefragten Rubrik unseren Nutzern kurz und knapp die wichtigsten Antworten liefern.“, so Rechtsanwalt Mathis Ruff, Vorsitzender des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR e.V.).
Top 3 der häufigsten Fragen zur Namensänderung bei Kindern
Eine der derzeit am meisten gestellten Fragen ist: Können Kinder, die in der Ehe geboren wurden, nach der Scheidung – sofern sie bei der Mutter leben – den Geburtsnamen der Mutter annehmen?
Antwort: Liegen keine wichtigen Gründe vor, ist eine Namensänderung in diesem Fall nicht möglich.
Weiterhin möchten viele Leser wissen, ob volljährige Kinder – nachdem ihre Mutter geschieden wurde und ihren Geburtsnamen wieder angenommen hat – auch diesen Nachnamen annehmen können.
Antwort: Auch hier lässt sich eine Namensänderung nur in Einzelfällen realisieren.
Können Kinder, die nach der Heirat ihrer Mutter den Nachnamen des Ehegatten angenommen haben, nach der Scheidung wieder ihren Geburtsnamen annehmen? Auch diese Frage erreicht den BvdR e.V. häufig.
Antwort: Diese Namensänderung ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich.
Sonderfälle in Sachen Namensänderung
Ferner gab es oft die Frage, ob das Kind nach der Scheidung den Geburtsnamen der Mutter annehmen kann, wenn das Kind in der Ehe geboren wurde, der Ehemann aber nicht der leibliche Vater ist.
Antwort: Diese Namensänderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Denn wurde das Kind während des Trennungsjahres geboren, gilt zwar der Noch-Ehemann rechtlich als Vater, stimmen aber dieser sowie die Mutter und der leibliche Vater einer Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters zu, gilt letzterer nach Rechtskraft der Scheidung auch rechtlich als Vater. Danach kann das Kind sogar den Nachnamen des leiblichen Vaters bekommen.
Einige Leser berichten auch, dass sie nach der Scheidung möchten, dass ihr Ex-Partner den angeheirateten Nachnamen ablegt und wieder seinen Geburtsnamen annimmt.
Antwort: Eine Forderung, die unter Umständen nachvollziehbar, doch laut Gesetz nicht durchführbar ist. Denn jeder hat nach der Scheidung das Recht, selbst zu entscheiden, welchen Nachnamen er führen möchte.
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Kinder einen anderen Nachnamen annehmen können oder welche Möglichkeiten der Namensänderung für Geschiedene existieren, können Interessierte auf www.scheidung.org/namensaenderung nachlesen.
Tipp:
Einen Ratgeber zum Thema „Scheidung bei ausländischen Ehepartnern“ hält der BvdR e.V. hier zum Nachlesen bereit.
Über den BvdR e.V.
Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem bestrebt der Verband ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufzubauen und zu pflegen. Der BvDR e.V. sieht sich an dieser Stelle als Informationsnetzwerk und Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.
Quelle: Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., Archivbild