Urteil gegen Achtung und Tierliebe

Das Urteil des höchsten Gerichts in der Türkei, mit dem der Antrag der Republikanischen Volkspartei  „Cumhuriyet Halk Partis“ (CHP) auf eine Gesetzesaufhebung und damit das Ende der Hundemorde abgelehnt wurde, kommentiert Björn Thun, Fachreferent für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland. Das umstrittene „Straßentiergesetz“, das die Massentötung von Straßenhunden erlaubt, bleibt weiterhin bestehen.

„Nahezu täglich erreichen uns Nachrichten von Tierschützerinnen und Tierschützern, die uns Material aus der Türkei zusenden. Man sieht, wie heimatlose Tiere misshandelt, gewaltvoll eingefangen und getötet werden. Zudem erhalten wir Berichte darüber, wie Menschen, die sich für die Tiere einsetzen, eingeschüchtert und bedroht werden. Einige bezahlen sogar mit ihrer eigenen Freiheit. Mit dieser Gerichtsentscheidung wurde nicht für das Leben und einen ethischen Umgang mit Tieren entschieden, sondern für das Töten unschuldiger Lebewesen. Das vom amtierenden Präsidenten Erdoğan verabschiedete Straßentiergesetz ist unethisch und passt nicht in dieses Jahrhundert. Wer Urlaub in der Türkei plant, sollte sich darüber bewusst sein, was derzeit in diesem Land mit Menschen und Tieren passiert, während man sich erholt. Die praktizierte Methode ist kaltherzig und zudem nicht nachhaltig – sie bedeutet lediglich einen unethischen und schmerzhaften Tod. Das wissen wir aus anderen Ländern.

Es werden jedoch weiterhin Jungtiere geboren, die sich unkontrolliert vermehren. In einigen Jahren wird die Situation nicht wesentlich anders sein als heute und der Kreislauf beginnt von Neuem. Durch Einfangen, Kastrieren und Freilassen ließe sich der Bestand dauerhaft regulieren. Ein Konzept dazu hat PETA bereits vor Jahren entwickelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Innerhalb von zehn Jahren könnte man die Population heimatloser Hunde und Katzen nahezu auf null bringen indem man Kastrationszentren einrichtet, Adoptionen fördert und im Einklang mit den kastrierten Tieren lebt. Dringend notwendig ist zudem eine Kastrationspflicht für tierische Mitbewohner in Privathaltung, ein Zucht- und Verkaufsverbot in Zoohandlungen und hohe Strafen für das Aussetzen von Tieren.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Peta, Bildquelle: Pexels

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