Die durch einen Bürgerentscheid beschlossene Tötung von 200 Stadttauben durch Genickbruch in Limburg an der Lahn wird nicht genehmigt. Kurz vor Umsetzung des Entscheids hat das Hessische Umweltministerium die Wildtierverordnung geändert: Stadttauben zählen nun ausnahmslos zu den Wildtieren und sind somit besonders geschützt. Für die Tötung bedarf es einer Ausnahmegenehmigung – diese hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg abgelehnt. Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA Deutschland, kommentiert:
„Wir sind sehr erleichtert über den Beschluss der Naturschutzbehörde, der das Leben zahlreicher Tauben in Limburg schützt. Wir fordern die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, sich mit der örtlichen Taubenhilfe zusammenzuschließen und gemeinsam ein Konzept zur tierfreundlichen Reduktion der Taubenpopulation umzusetzen. Zahlreiche Städte haben bereits bewiesen, dass unter anderem betreute Taubenschläge, basierend auf dem ‚Augsburger Modell‘, eine wirksame und nachhaltige Lösung darstellen.
Auch wenn der Status ‚Wildtiere‘ den Limburger Tauben nun das Leben gerettet hat, muss bedacht werden, dass es sich um verwilderte, sogenannte Haustiere handelt, die nach wie vor auf die Unterstützung von uns Menschen angewiesen sind. Daher muss Limburg dringend die Ursachen beseitigen, weswegen immer weiter Tauben in den Städten stranden. Darunter fallen die Hobbyzucht, die von vielen Züchtern betriebenen Wettflüge sowie Taubenauflässe bei Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten. Damit muss sich die Stadtverordnetensammlung jetzt beschäftigen.“
Quelle: Peta Deutschland, Bildquelle: Pexels/fotometrozero (Archivbild)