In Deutschland ist die Risikolebensversicherung (RLV) zwar nicht verpflichtend, dennoch gehört sie zu den wichtigen Policen. Doch nur wenige Deutsche haben eine RLV. Im Vergleich dazu sind deutlich mehr (ungefähr 9 Millionen Haushalte) im Besitz einer Zahnzusatzversicherung. Der Grund dafür liegt womöglich darin, dass viele sich erst um den Abschluss einer RLV kümmern, sobald sie eine Familie gegründet haben. Dabei kann jeder begünstigt werden.

Risikolebensversicherung: Wichtiger Schutz für die Familie

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben circa 43 Prozent der Paarhaushalte mit Kindern eine Risikolebensversicherung. Meist, um die Familie abzusichern, sollte das Schlimmste eintreten: der Tod des Versicherten. Denn wenn der Hauptverdienende in der Familie stirbt, ist das nicht nur ein großer seelischer Schock für die Hinterbliebenen. Manche Familien geraten dadurch auch in eine finanzielle Schieflage. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung bewirkt, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten die Summe aus der RLV ausgezahlt bekommen, damit sie die ersten Jahre nach dem tragischen Verlust wenigstens finanziell abgesichert sind. Damit die Auszahlungssumme im Todesfall ausreicht, ist es wichtig, dass der Versicherungsbeitrag richtig ermittelt wird und viele weitere Aspekte beachtet werden.

RLV: Jeder kann begünstigt werden

Doch nicht nur Familien mit Kindern sollten über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Auch für Ehepaare ohne Kinder handelt es sich um eine wichtige Absicherung. Vor allem, wenn der nicht versicherte Ehepartner nicht arbeitet oder im Verhältnis wenig verdient. Mit der Auszahlungssumme aus der RLV kann der Hinterbliebene auch nach dem Tod des Partners für eine gewisse Zeit lang seine bisherige Lebensführung weiter finanzieren. Der Schutz muss sich keineswegs nur auf die Familie beschränken. Es ist ebenso möglich, andere Personen abzusichern, beispielsweise Freunde. Der Versicherungsnehmer entscheidet beim Abschluss der Risikolebensversicherung selbst, an wen die Versicherungssumme im Leistungsfall ausgezahlt werden soll. Des Weiteren sichert die RLV auch Kredite oder Darlehen ab, damit sowohl Partner als auch Kinder beispielsweise das Immobiliendarlehen auch nach dem Tod des Versicherten zurückzahlen können.

Unternehmen absichern

Zudem ist es möglich, Geschäftspartner mit der RLV abzusichern. Die wirtschaftlichen Einbußen durch den Tod einer Führungskraft oder eines sogenannten Keymans können enorm hoch ausfallen. Der Keyman kann der Inhaber der Firma, der Geschäftsführer oder eine unverzichtbare Person des Unternehmens sein und ist die versicherte Person. Die Firma ist der Versicherungsnehmer, die regelmäßige Beiträge in die Risikolebensversicherung einzahlt. Sollte der Ernstfall eintreten und der Keyman versterben, ist die Firma dank der RLV vor finanziellen Einbußen geschützt. Denn ein Unternehmen hat im Sterbefall des Keymans einige Kosten zu tragen. So müssen noch laufende Kredite weiterhin abgezahlt, der Umsatzverlust ausgeglichen und die Kosten für die Suche und Einarbeitung eines qualifizierten Nachfolgers des Verstorbenen getragen werden.

Wichtig: Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung für Geschäftsführer ist die Familie nicht bezugsberechtigt, da hier das Unternehmen regelmäßig Beträge in die RLV einzahlt. Um Familienangehörige abzusichern, muss eine weitere RLV abgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Unsplash Fotocredit: Christian Dubovan

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