Bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot

 

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung die Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke beschlossen. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens wird in Köln ein früher existierendes Handlungselement wieder eingeführt. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt der Stadt Köln die Möglichkeit, Grundstücke, die dringend für stadtentwicklungspolitische Vorhaben gebraucht werden, einfacher zu erwerben.

 

Immer wenn Grundstücke oder Immobilien verkauft werden, kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Damit kann sie Immobilien zu dem Preis erwerben, auf den sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben. Bevor ein Immobiliengeschäft ausgeübt wird, prüft die Verwaltung, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und davon Gebrauch gemacht werden soll. Nicht alle Grundstücks- und Immobilienverkäufe sind vom Vorkaufsrecht betroffen. Es kommt z.B. bei Gemeindebedarfsflächen zum Tragen, wie etwa Schulen oder Rathäuser, aber auch in Sanierungsgebieten. Ferner bei Flächen im unbebauten Außenbereich, wenn der Flächennutzungsplan dort eine Entwicklung zum Wohnungsbau vorsieht, sowie im bebauten Innenbereich, wenn Baulücken den Wohnbauflächen zuzuordnen sind, kann das Vorkaufsrecht Anwendung finden. Viele Immobiliengeschäfte sind deshalb von der neuen Regelung gar nicht betroffen.

 

Insbesondere gibt es kein Vorkaufsrecht der Stadt bei Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen. Die Verwaltung geht von jährlich circa 8000 Anträgen aus, in denen zu prüfen ist, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt. Hierbei wird geschätzt, dass es etwa zu 200 Detailprüfungen kommt. Ob das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird, hängt vom Kaufinteresse der betroffenen Fachdienststellen ab. Damit ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Wiedereinführung des Verfahrens die eingehenden Grundstückskaufverträge bewältigt werden können, ist die Wiedereinführung mit der Schaffung von 7,5 Stellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verbunden. Um das Verfahren effektiv und zeitsparend durchführen zu können, werden zukünftig neue  IT-Lösungen umgesetzt. Bis die neue IT-Technik einsatzbereit ist, wird die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts mit Hilfe einer vorläufigen Lösung wieder aufgenommen. Hierzu wird eine digitale Karte erstellt, die möglichst viele Grundstücke ausweist, die nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für das kommunale Vorkaufsrecht erfüllen. In diesen Fällen kann ohne eine weitere Prüfung ein Negativattest ausgestellt werden.

 

Die zusätzlichen Kosten, die durch die Wiedereinführung entstehen, werden durch die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung der Negativatteste und der Zurückweisung refinanziert. Ausgehend von einer Gebührenkalkulation soll für die Ausstellung der Negativtestate eine Gebühr in Höhe von jeweils 89,11 Euro erhoben werden. Für die schriftliche Zurückweisung ist eine Gebühr in Höhe von 61,69 Euro vorgesehen. Die Stadt Köln hat zum 1995 generell auf die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch, dem Denkmalschutz und dem Wohnungsbauerleichterungsgesetz verzichtet. Bis auf wenige Ausnahmen üben alle Städte und Gemeinden das Grundstücks- Vorkaufsrecht aus. Es ist ein gängiges Instrument, gerade in Großstädten wie Hamburg oder Berlin, um der aufkommenden Wohnungsnot entgegen zu wirken.

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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