Schadensersatzansprüche von Leihgebern des Historischen Archivs gewahrt 

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 22. November 2018, beschlossen, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird.

Nach dem Einsturz des Historischen Archivs und benachbarter Gebäude am 3. März 2009, bei dem zwei Menschen starben, hatte die Stadt Köln gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern mit Schreiben vom 31. Oktober 2012, vom 30. September 2014 und vom 10. November 2016 mitgeteilt, dass sie sie nicht dem Risiko einer Verjährung von etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Köln aussetzt und deshalb jeweils für zwei (weitere) Jahre darauf verzichtet, die Einrede der Verjährung zu erheben, zuletzt mindestens bis zum 31. Dezember 2018.

Die Stadt Köln ist nach umfassender Überprüfung der Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs nach wie vor der Auffassung, dass keine Schadensersatzansprüche der Leihgeber gegen die Stadt Köln bestehen (sondern solche Ansprüche vielmehr gegen die ARGE, deren Gesellschafter und verschiedene weitere Unternehmen und Personen, die bei der Errichtung des Gleiswechselbauwerks am Waidmarkt tätig waren, bestehen). Gleichwohl wird die Stadt Köln zu ihrer Verantwortung stehen, falls entsprechende Ansprüche gegen die Stadt Köln doch existieren sollten. Deshalb verzichtet sie (weiter) auf die Einrede der Verjährung.

 

 

 

 

 

Text – und Bildquelle: Stadt Köln

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