Anträge auf Ausnahmegenehmigung können bis zum 8. November gestellt werden 

Um die Sicherheit für die Feiernden zu erhöhen, verhängt die Stadt Köln auch in diesem Jahr am Tag der Sessionseröffnung, Montag, 11. November 2019, für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot. Das Verbot wird für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ausgesprochen und gilt von Montag, 11. November 2019, 10 Uhr, bis Dienstag, 12. November 2019, 2 Uhr.

Das Lkw-Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Anlieger und im Sperrbereich tätige Unternehmen werden gebeten, sich auf diese Einschränkungen einzustellen. Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis spätestens 8. November 2019, 12 Uhr, beantragt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen hat die Stadt Köln auf ihren Internetseiten veröffentlich. Er kann auch telefonisch unter 0221 / 221-26335 oder per Fax unter 0221 / 221-26130 angefordert werden.

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/fahrverbot-fuer-lastkraftwagen-am-11-im-11

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KVB/Martina Uckermann

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