Kinder sind wichtig. Sie sehen die Welt mit ganz anderen Augen und gehen verspielt durch das Leben. Sie sind unsere Zukunft – aber sie kosten auch viel Geld. Ist es anfangs die Erstausstattung, die Kleidung oder das Spielzeug, geht es später weiter mit Schulgeld und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Das Gute ist jedoch, dass man einige dieser Kosten von der Steuer absetzen kann. Wie aber geht das? Was ist möglich?

 

Die Betreuungskosten für seine Kinder kann man bis zum 14. Lebensjahr steuerlich absetzen – egal, ob KiTa, Hort, Babysitter oder Au-Pair. Allerdings dürfen es nur zwei Drittel der Kosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr sein. Wichtig dabei ist, jede Rechnung mit der Steuererklärung einzureichen. Sogar wenn Oma und Opa aufpassen, kann man etwas absetzen, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

 

„Wenn Oma oder Opa auf die Kinder aufpassen, können Sie als Eltern ihnen die Fahrtkosten erstatten und in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer dürfen Sie berechnen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass das Finanzamt die Fahrtkosten anerkennt, dann setzen Sie einen Vertrag mit den Großeltern auf. Oma und Opa schreiben ihren Name und ihre Adresse auf, dass sie Ihr Kind regelmäßig betreuen und dafür eine Erstattung der Fahrtkosten per Banküberweisung erhalten.“ Auch die Kosten für Privatschulen sind als Sonderausgaben absetzbar bis maximal 5.000 Euro pro Jahr. „Voraussetzung dafür ist, dass Sie für Ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Absetzbar sind nur die Unterrichtskosten.“, so die Expertin.

 

Und auch werdende Eltern können sich freuen, denn viele Ausgaben rund um die Schwangerschaft kann man beim Finanzamt angeben. „Dazu gehören die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs, die Schwangerschaftsgymnastik oder auch Medikamente, die die Krankenkasse nicht zahlt. Auch Fahrtkosten zum Frauenarzt, ins Krankenhaus oder zu den Kursen, die Rechnungen der Hebamme oder die Geburtskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen.“

Unterstützung im Steuerdschungel bekommen Sie von einem Lohnsteuerhilfeverein. Christina Georgiadis: „Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.“

 

Wie sagt man so schön: Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr. Holen Sie sich ein bisschen finanzielle Unterstützung fürs Elternsein vom Finanzamt. Mehr Infos, was Sie an Kosten für Ihre Kinder bei der Steuer angeben können, finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

 

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Archivbild

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