Die Kölnerinnen und Kölner müssen sich 2021 auf leichte Gebührenerhöhungen für die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung einstellen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 beschlossen, die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,94 Prozent (Vorjahreserhöhung 2,94 Prozent) und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 0,64 Prozent (Vorjahreserhöhung 4,63 Prozent) anzuheben. Insgesamt haben sich die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in den vergangenen Jahren moderat entwickelt. Die Verbraucherpreise sind seit 2001 um durchschnittlich 1,48 Prozent pro Jahr gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Abfallgebühren um durchschnittlich 1,62 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent pro Jahr gestiegen.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren werden im Wesentlichen nach geleertem Abfallbehälter und entsorgter Abfallmenge berechnet. Es fallen Kosten für die Logistikleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und Kosten für die Entsorgungsleistungen der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG) an.

Für die zu Erhöhung der Abfallgebühren 2021 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Im Rahmen der Preisgleitung sind Preisanpassungen für die Logistikleistungen der AWB von +0,68 Prozent erforderlich. Zu den Kostenfaktoren gehören Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie ein nicht gleitender Fixkostenanteil. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte in 2021 aus steigenden Personalkosten, die einen Anteil von 65 Prozent an der Preisgleitung haben.
  • Die Logistikkosten der AWB sinken gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 0,25 Prozent beziehungsweise 164.000 Euro.
  • Die Kosten für die Bioabfallsammlung steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 229.000 Euro. Dies ist neben der Preisgleitung auf zusätzliche Entleerungen (+2.600 Behälter) durch einen höheren Anschlussgrad im Zuge des Ausbaus der Bioabfallsammlung zurückzuführen.
  • Der Preis für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen steigt um 8,96 Euro je Tonne. Der Produktivbetrieb der Vergärungsanlage für die Vergärung von Bioabfällen zur Herstellung von Biogas, das für die Wärmeversorgung genutzt wird, wird aufgenommen. Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 942.000 Euro (+7,44 Prozent) entstehen aus der Preisanpassung der AVG für die Kompostierung (Gesamtkosten 13.600.000 Euro).
  • Die Kosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) im Holsystem über die Papiertonne (blaue Tonne) steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 582.000 Euro. Dies ist neben der Preisgleitung auf zusätzliche Leerungen von rund 2.400 Behältern wöchentlich zurückzuführen, die Folgen einer höheren Anschlussquote von Grundstücken an die blaue Tonne sind.
  • In der Kalkulation sind zudem Gebührenunterdeckungen aus 2017 und 2018 enthalten. Verrechnet mit einer Überdeckung aus 2019 werden rund 1.179.000 Euro als Kosten berücksichtigt (Unterdeckung Vorjahr rund 1.609.000 Euro).
  • Die Kosten der Restmüllentsorgung verringern sich gegenüber dem Vorjahr um rund 1.503.000 Euro (-3,3 Prozent). Dies resultiert zum einen aus der Preissenkung der AVG für die Restmüllentsorgung um 4,50 Euro je Tonne. Zum anderen sinkt die Entsorgungsmenge um rund 2.000 Tonnen auf 307.000 Tonnen.

Ab 2021 wird eine 20 Liter- und 40 Liter-Restmülltonne eingeführt. Um der häufigen Nachfrage zu begegnen, wird ab 2021 auf Antrag auch eine zusätzliche, gebührenpflichtige Biotonne bereitgestellt. Das Beiblatt zum Gebührenbescheid sowie der Abfall- und Wertstoffkalender 2021 informieren darüber. Eine nachsortierungsbedingte Mehrgebühr für Fälle, in denen sich ein höherer Entsorgungspreis infolge der durch die Nachsortierung des Restabfallbehälters am Grundstück bewirkten höheren Verdichtung des Abfalls ergibt, entfällt ab 2021.

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen

Nach den neuen Satzungen sind 2021 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) beispielsweise zu zahlen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– für eine 60-Liter-Tonne 335,62 Euro (329,55Euro),

– für eine 120-Liter-Tonne 494,45 Euro (485,66 Euro) und

– für eine 240-Liter-Tonne 840,82 Euro (826,02 Euro).

Im Vollservice (Abfallbehälter werden aus dem Keller oder Hof geholt) werden 2021 beispielsweise folgende Gebühren anfallen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– für eine 60-Liter-Tonne 393,22 Euro (386,75 Euro),

– für eine 120-Liter-Tonne 583,76 Euro (574,37 Euro),

– für eine 240-Liter-Tonne 1.003,14 Euro (987,25 Euro),

– für einen 500-Liter-Behälter 1.909,29 Euro (1.880,09 Euro),

– für einen 770-Liter-Behälter 2.372,68 Euro (2.335,84 Euro) und

– für einen 1.100-Liter-Behälter 3.240,47 Euro (3.189,23 Euro).

In der Abfallgebühr sind abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen enthalten. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an. Die Zusatzleistungen in Köln umfassen:

  • die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne,
  • die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen,
  • die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen,
  • die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen,
  • die Schadstoffsammlung mit kostenlosen Abgabemöglichkeiten von umweltgefährdenden Abfällen (unter anderem bei Schadstoffmobilen),
  • die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen),
  • die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Raum,
  • die Abfuhr von Sperrmüll,
  • die Installierung und Entleerung der Straßenpapierkörbe und
  • das Anbringen von Hundekottütenspendern.

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren werden je Frontmeter für ein Grundstück berechnet. Dabei werden verschiedene Reinigungskategorien berücksichtigt. Es fallen Kosten für die Logistikleistungen der AWB und Kosten für die Entsorgungsleistungen der AVG an.

Für die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren 2021 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Im Rahmen der Preisgleitung sind Preisanpassungen für die Logistikleistungen der AWB von +0,8 Prozent erforderlich. Hierzu gehören die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie ein nicht gleitender Fixkostenanteil. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte für 2021 aus steigenden Personalkosten, die einen Anteil von 75 Prozent an der Preisgleitung haben.
  • Die Kosten für die Logistik der AWB steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 160.000 Euro.
  • Die städtischen Verwaltungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 52.000 Euro auf rund 831.000 Euro. Dies ist unter anderem auf die Berücksichtigung anteiliger Kosten für die Durchführung einer Strukturanalyse zurückzuführen.
  • Die AVG-Entsorgungskosten für Straßenkehricht sinken gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 134.000 Euro. Zum einen sinken die Entsorgungskosten je Tonne um 4,50 Euro. Zum anderen sinkt auch die Kehrichtmenge gegenüber dem Vorjahr um 780 Tonnen von 5.200 Tonnen auf 4.420 Tonnen.
  • In der Kalkulation ist eine Gebührenüberdeckung aus 2019 berücksichtigt. Dadurch ergibt sich eine Gebührenminderung um rund 131.000 Euro (Überdeckung Vorjahr rund 118.000 Euro).
  • Die Frontmeter sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 40.000 Meter beziehungsweise 0,48 Prozent.

Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Die Reinigung von Mittelalleen, Radwegen, Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen sowie von Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung wird über Straßenreinigungsgebühren finanziert.

Zu den Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen

Die Änderungen je Frontmeter pro Jahr 2021 betragen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– Hauptstraßen: 2,85 Euro (2,83 Euro),

– Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 9,16 Euro (9,12 Euro),

– Anliegerstraßen: 4,62 Euro (4,58 Euro),

– Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 11,03 Euro (10,94 Euro),

– Gehwege: 6,81 Euro (6,78 Euro) und

– Fußgängergeschäftsstraßen: 9,17 Euro (9,11 Euro). 

Hier einige Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2021:

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche (bei einem Vier-Personen-Haushalt also eine 80-Liter-Restmülltonne) zahlt eine vierköpfige Familie:

– für den Teilservice 383,42 Euro (gegenüber 376,54 Euro in 2020) und

– für den Vollservice 450,73 Euro (gegenüber 443,39 Euro in 2020).

Die Mehrbelastungen pro Familie für das Jahr 2021 betragen somit 6,88 Euro (Teilservice) beziehungsweise 7,34 Euro (Vollservice).

 

Ausgehend von einem Grundstück mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und mit 15 Metern Gehweg (die Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) beträgt die Straßenreinigungsgebühr 144,90 Euro für 2021 als Summe von 42,75 Euro für die Fahrbahn und 102,15 Euro für den Gehweg (gegenüber 144,15 Euro für 2020). Die Mehrbelastung für das Jahr 2021 beträgt somit 0,75 Euro für das gesamte Grundstück. 

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen verändern sich die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie von – 520,69 Euro (Teilservice) und 587,54 Euro (Vollservice) in 2020 auf 528,32 Euro (Teilservice) und 595,63 Euro (Vollservice) in 2021.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert