Der Rat der Stadt Köln hat in seiner gestrigen Sitzung, 14. Dezember 2021, die Satzungen für die Straßenreinigungs- und Abfallgebühren beschlossen. Die Gebühren steigen 2022 moderat an. Zur Deckung der Kosten sollen die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,66 Prozent (Vorjahreserhöhung 1,94 Prozent) und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 1,7 Prozent (Vorjahreserhöhung 0,64 Prozent) angehoben werden.

Insgesamt haben sich die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in den vergangenen Jahren seit 2016 geringfügig oberhalb der Verbraucherpreise entwickelt. Die Verbraucherpreise sind seit 2001 um durchschnittlich 1,45 Prozent pro Jahr gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Abfallgebühren um durchschnittlich 1,62 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent pro Jahr gestiegen. Dagegen sind die Verbraucherpreise zuletzt zwischen Juni 2020 und August 2021 um durchschnittlich rund 2,3 Prozent gestiegen.

 

Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2022:

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche, das heißt einer 80-Liter-Restmülltonne, zahlt eine vierköpfige Familie:

 

– für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt)
390,75 Euro in 2022 (383,42 Euro in 2021) und

– für den Vollservice (Tonne wird aus dem Keller/Hof geholt)
459,73 Euro in 2022 (450,73 Euro in 2021).

Die Mehrbelastungen pro Familie für das Jahr 2022 betragen somit 7,33 Euro bei Teilservice beziehungsweise 9 Euro bei Vollservice (Vorjahr 6,88 Euro bei Teilservice beziehungsweise 7,34 Euro bei Vollservice). 

Ausgehend von einem Grundstück mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und mit 15 Metern Gehweg (die Anzahl der Bewohner*innen ist hier nicht relevant) beträgt die Straßenreinigungsgebühr

147,60 Euro in 2022, davon 43,65 Euro für die Fahrbahn und 103,95 Euro für den Gehweg (144,90 Euro in 2021).

Die Mehrbelastung für das Jahr 2022 beträgt somit 2,70 Euro für das gesamte Grundstück (Vorjahr 0,75 Euro). 

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen verändern sich die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie von

– 528,32 Euro (Teilservice) und 595,63 Euro (Vollservice) in 2021 auf

– 538,35 Euro (Teilservice) und 607,33 Euro (Vollservice) in 2022.

Die Mehrbelastung für eine vierköpfige Familie im Jahr 2022 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung beträgt somit insgesamt 10,03 Euro bei Teilservice beziehungsweise 11,70 Euro bei Vollservice (Vorjahr 7,63 Euro bei Teilservice beziehungsweise 8,09 Euro bei Vollservice).

 

Abfallgebühren:

Die Abfallgebühren werden im Wesentlichen je geleerten Abfallbehälter und entsorgter Abfallmenge berechnet. Es fallen Kosten für die Logistikleistungen der AWB GmbH und Kosten für die Entsorgungsleistungen der AVG mbH an.

Für die zu erwartende Erhöhung der Abfallgebühren 2022 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Im Rahmen der Preisgleitung sind Preisanpassungen für die Logistikleistungen der AWB GmbH um 2,49 Prozent erforderlich. Diese orientieren sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Zu den Kostenfaktoren gehören Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie ein nicht gleitender Fixkostenanteil. Im Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte für 2022 aus steigenden Personalkosten (tarifliche Lohnabschlüsse), die einen Anteil von 65 Prozent an der Preisgleitung haben.
  • Die Logistikkosten der AWB steigen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 4,16 Prozent beziehungsweise 2.700.000 Euro. Ursächlich sind die um 1,02 Prozent auf 183.939 steigenden Behälterentleerungen pro Woche.
  • Die Kosten für die Bioabfallsammlung steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 702.000 Euro auf rund 13.107.000 Euro. Dies ist neben der Preisgleitung auf zusätzliche Entleerungen (plus 2.550 Behälter) durch einen höheren Anschlussgrad im Zuge des Ausbaus der Bioabfallsammlung zurückzuführen.
  • Die Kosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Holsystem über die Papiertonne (Blaue Tonne) steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 2.504.000 Euro. Auslöser sind neben der Preisgleitung zusätzliche Leerungen von rund 5.500 Behältern wöchentlich als Folge einer höheren Anschlussquote von Grundstücken an die Blaue Tonne sowie eine schlechtere Marktentwicklung der Papiererlöse der letzten Jahre.
  • Die Kosten der Restmüllentsorgung steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 631.000 Euro (plus 1,45 Prozent). Dies resultiert aus einer steigenden Entsorgungsmenge um rund 7.000 Tonnen auf 314.000 Tonnen sowie einer geringfügigen Preissenkung seitens der AVG für die Restmüllentsorgung um 0,74 Euro je Tonne.
  • Die Kosten für die kommunale Altkleidersammlung betragen rund 771.000 Euro und steigen um 321.000 Euro. Hauptursache sind sinkende Markterlöse für die wachsenden Mengen an Altkleidern in gleichzeitig zunehmend minderwertigen Materialqualitäten.
  • „Littering“, das illegale Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum, verursacht um 364.000 Euro höhere Kosten, die somit auf insgesamt rund 12.386.000 Euro steigen. Maßgeblich ist auch hier die Preisgleitung. Zudem werden geringfügige Mehrmengen für 2022 erwartet.
  • Die städtischen Verwaltungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 240.000 Euro auf rund 2.570.000 Euro, insbesondere wegen höherer Personalkosten bzw. zusätzlichem Personalbedarf für das Kölner Zero-Waste-Konzept.
  • In der Kalkulation sind zudem 1.000.000 Euro als gebührenmindernder Ausgleichsbetrag aus 2020 berücksichtigt, der aus der Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 resultiert.

In der Abfallgebühr sind abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen enthalten. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an. Die Zusatzleistungen in Köln umfassen:

  • die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne,
  • die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen,
  • die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen,
  • die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen,
  • die Schadstoffsammlung mit kostenlosen Abgabemöglichkeiten von umweltgefährdenden Abfällen (unter anderem bei Schadstoffmobilen),
  • die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen),
  • die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Raum,
  • die Abfuhr von Sperrmüll,
  • die Installierung und Entleerung der Straßenpapierkörbe,
  • das Anbringen von Hundekottütenspendern.

Corona-bedingt sind seit 2020 die Restabfall- und Sperrmüllmengen deutlich angestiegen. Zudem ist es zu vermehrtem „Littering“ beziehungsweise wilden Müllablagerungen gekommen.

Straßenreinigungsgebühren:

Die Straßenreinigungsgebühren werden je Frontmeter für ein Grundstück berechnet. Dabei werden verschiedene Reinigungskategorien berücksichtigt. Es fallen Kosten für die Logistikleistungen der AWB GmbH und Kosten für die Entsorgungsleistungen der AVG mbH an.

Für die zu erwartende Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren 2022 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend:

  • Im Rahmen der Preisgleitung sind Preisanpassungen für die Logistikleistungen der AWB GmbH von plus 2,29 Prozent erforderlich. Diese orientieren sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Hierzu gehören die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie ein nicht gleitender Fixkostenanteil. Im Wesentlichen zurückzuführen ist die Steigerung der Entgelte für 2022 auf steigende Personalkosten (tarifliche Lohnabschlüsse), die einen Anteil von 75 Prozent an der Preisgleitung haben.
  • Die Kosten für die Logistik der AWB steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 1.644.000 Euro.
  • Die Frontmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 62.000 Meter beziehungsweise um 0,72 Prozent.
  • Die städtischen Verwaltungskosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 26.000 Euro auf rund 858.000 Euro.
  • Die AVG-Entsorgungskosten für Straßenkehricht steigen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 150.000 Euro. Zwar sinken die Entsorgungskosten je Tonne um 0,74 Euro, demgegenüber steigt aber die Kehrichtmenge gegenüber dem Vorjahr um 1.080 Tonnen von 4.420 Tonnen auf 5.500 Tonnen.
  • In der Kalkulation sind zudem 625.000 Euro als gebührenmindernder Ausgleichsbetrag aus 2020 berücksichtigt, der aus der Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 resultiert.

Über die Straßenreinigungsgebühren werden auch die Reinigung von Mittelalleen, Radwegen, Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen und Straßenbegleitgrün sowie die Wildkrautentfernung finanziert.

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2022 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) beispielsweise zu zahlen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– für eine 60-Liter-Tonne 342,28 Euro (vorher 335,62 Euro),

– für eine 120-Liter-Tonne 503,24 Euro (vorher 494,45 Euro),

– für eine 240-Liter-Tonne 854,12 Euro (vorher 840,82 Euro).

 

Im Vollservice (Abfallbehälter werden aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2022 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

– für eine 60-Liter-Tonne 401,32 Euro (vorher 393,22 Euro),

– für eine 120-Liter-Tonne 594,78 Euro (vorher 583,76 Euro),

– für eine 240-Liter-Tonne 1.020,48 Euro (vorher 1.003,14 Euro),

– für einen 500-Liter-Behälter 1.941,13 Euro (vorher 1.909,29 Euro),

– für einen 770-Liter-Behälter 2.411,01 Euro (vorher 2.372,68 Euro),

– für einen 1.100-Liter-Behälter 3.290,83 Euro (vorher 3.240,47 Euro).

Zu den Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2022 je Frontmeter zu zahlen (in Klammern Beträge aus dem Vorjahr):

– für Hauptstraßen: 2,91 Euro (2,85 Euro),

– für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 9,31 Euro (9,16 Euro),

– für Anliegerstraßen: 4,70 Euro (4,62 Euro),

– für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 11,21 Euro (11,03 Euro),

– für Gehwege: 6,93 Euro (6,81 Euro),

– für Fußgängergeschäftsstraßen: 9,33 Euro (9,17 Euro).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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