Übersicht über bereits feststehende oder geplante Maßnahmen der Behörden

Für kommenden Sonntag, 9. Februar 2020, erwartet der Deutsche Wetterdienst einen schweren Sturm, der auch über Köln hinwegfegen soll. Ab dem frühen Nachmittag werden verbreitet Windgeschwindigkeiten von 100 Kilometern pro Stunde erwartet, das entspricht der Windstärke 10. In Verbindung mit Schauern und Gewittern werden sogar orkanartige Böen von bis zu 120 Stundenkilometern nicht ausgeschlossen.

Hier finden Sie Informationen über bereits feststehende oder je nach Wetterlage mögliche Maßnahmen des Schulministeriums des Landes NRW sowie von Dezernaten und Ämtern der Stadt Köln.

Schulministerium des Landes NRW und Dezernat für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln:

Das nordrhein-westfälische Schulministerium und die Stadt Köln haben angesichts der Sturmwarnung für NRW und auch den Kölner Raum für den bevorstehenden Sonntag und Montag auf die bestehenden Regelungen zum Schutz von Schulkindern hingewiesen. Hier die aktuellen Regelungen: Es entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können. In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

Über eine etwaige Schließung der Schule entscheidet bei städtischen Schulen die Stadt Köln als Schulträger in Abstimmung mit der Feuerwehr, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (etwa durch umfallende Bäume). Die Eltern werden in einem solchen Fall über die Schulleitungen informiert.

Amt für Landschaftspflege und Grünflächen:

Unter Umständen können Bäume umstürzen oder Äste abbrechen. Die Stadt Köln bittet daher die Bevölkerung, Waldgebiete, Parkanlagen, Friedhöfe und Alleen zu meiden. Das Amt für Landschaftspflege schließt vorsorglich am Sonntag, 9. Februar 2020, spätestens um 12 Uhr den Lindenthaler Tierpark und den Botanischen- und Forstbotanischen Garten. Der neue Teil des Nordfriedhofs (Haupteingang Pallenbergstraße) bleibt ab Sonntag ebenfalls geschlossen, weil dort noch nicht alle Trockenheitsschäden durch die vergangenen regenarmen Sommer beseitigt werden konnten, was zu einer erhöhten Gefahrenlage führt. Im Laufe des Montags wird entschieden, ob Entwarnung gegeben werden kann und die Anlagen wieder öffnen.

Amt für öffentliche Ordnung:

Die Domumgebung muss seitens der Dombauverwaltung (Metropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln) dauerhaft im Falle zum Beispiel eines Sturms gesichert werden. Dies wurde bereits 2015 durch das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln festgelegt. Die Sicherung umfasst eine dauerhafte Überwachung der einzurichtenden Schutzbereiche durch eine Sicherheitsfirma. Sicherlich können das Amt für öffentliche Ordnung und die Polizei bei der Einrichtung und Räumung des Schutzbereiches unterstützen, eine dauerhafte Überwachung ist aber durch die Dombauverwaltung zu gewährleisten.

Für Veranstaltungen und Drehtermine gilt grundsätzlich: Es gibt nur bei wenigen Genehmigungen Auflagen, die von der Windstärke abhängig sind. Unabhängig davon haben Aufbauten wie Tribünen, Gastrostände, Verkaufsstände etc. in der Regel eine Betriebserlaubnis bis zu einer bestimmten Windstärke. Wird diese überschritten, müssen der Betrieb eingestellt und der Aufbau gesichert werden.

 

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung:

Die Stadtverwaltung hält sich aufgrund der derzeitigen Hochwasserlage und möglichen Wetterlage mehrmals täglich auf dem aktuellen Stand, sodass kurzfristig in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr/Polizei entsprechende Bereiche abgesperrt werden können. Hier erfolgt eine enge Einbeziehung des Bauaufsichtsamtes, das bei Sturmschäden an Gebäuden – nach den vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingeleiteten Erstmaßnahmen – die weiteren Absperrungen/Entscheidungen übernimmt.

Feuerwehr:

Die Feuerwehr ist grundsätzlich auf entsprechende Ereignisse vorbereitet. Das heißt: Im Bedarfsfall werden verschiedene Maßnahmenpakete zur Gefahrenabwehr bereitgestellt. Diese Komponenten sind vielschichtig und orientieren sich an der Gesamtlage und der daraus resultierenden Einschätzung der Einsatzleitung. Das kann zum Beispiel bis hin zu einem Gesamtalarm der Freiwilligen Feuerwehr führen, der umgehend viele hundert Einsatzkräfte mobilisieren würde.

 

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln:

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sorgt auf ihren Baustellen und rund um ihre Bestandsgebäude ganzjährig vor. Zur Verkehrssicherung der Bauzäune und des auf dem Baufeld vorhandenen Materials verpflichtet sie die von ihr mit der Bauleitung jeweils beauftragten externen Firmen vertraglich. Bekannte sensible Dächer an Bestandsgebäuden werden ebenfalls vorsorglich gesichert. Bei aktiven gemeldeten Schäden während eines Sturms leitet sie über ihre Notrufserviceleitstelle Maßnahmen in direkter Absprache mit der Feuerwehr ein.

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert