Die Stadt Köln wird die Winterhilfe über den 31. März 2021 hinaus bis zum 2. Mai 2021 fortführen. Grund ist die aktuell noch unklare Entwicklung der Witterung. Dies dient dem Schutz der Menschen, die dieses Angebot gegenwärtig in Anspruch nehmen. Die Stadt Köln sieht sich in der Lage alle Menschen, die nach Ablauf der Winterhilfe eine Anschlussunterbringung wünschen, im sogenannten Regelsystem zu versorgen. Dieses Unterbringungssystem, das fortlaufend ausgebaut wird, bietet hierzu schon jetzt ausreichende Bedingungen – ohne eine Verdichtung der Unterbringungen vorzunehmen. So stellt die Stadt die ordnungsrechtliche Unterbringungsverpflichtung der Kommune sicher. Damit kann jedem Menschen in Köln, der eine Unterbringung wünscht, auch eine Unterkunft angeboten werden

Winterhilfe 2020/2021:

Die bereits Ende 2018 im Rahmen der Humanitären Hilfen für EU-Zugewanderte bereitgestellte Notunterkunft in der Vorgebirgstraße wurde im Zusammenhang eines umfangreichen Hygienekonzeptes entzerrt und auf weitere Räume im Haus ausgedehnt.
Zusätzlich dazu bieten in diesem Jahr die beiden Objekte in Merheim (Ostmerheimer Straße) und Mülheim (Regentenstraße) Schutz.
Es wurde ein Shuttle-Service eingerichtet. Täglich ab 18.30 Uhr steht am Ende der Taxi-spur auf dem Heumarkt ein Bus bereit. Dieser fährt mehrfach am Abend zur Unterkunft nach Merheim. Im beheizten Bus besteht – selbstverständlich unter Einhaltung der besonderen Hygienevorschriften – die Möglichkeit, auf die nächste Abfahrt zu warten. Die Rückfahrt in die Innenstadt am nächsten Morgen ist ebenfalls gesichert.

In Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM), der über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen verfügt, hat die Stadt Köln im Dezember ein ergänzendes Tagesangebot für wohnungslose Menschen gestartet. Unter Einhaltung sämtlicher notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz steht am Bürgerhaus Stollwerck (Parkplatz) seit dem 23. Dezember 2020 ein Wärmezelt zur Verfügung. Von 8 bis 18 Uhr besteht dort die Möglichkeit, sich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln aufzuwärmen, ein heißes Getränk sowie eine Mittagsmahlzeit zu erhalten und den dort bereitgestellten WC-Wagen zu benutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild/Pexel

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