Neuzulassung und weitere Dienste für Gebrauchtfahrzeuge mit i-Kfz III   

Kölnerinnen und Kölner können Neuwagen mit Hilfe des Online-Dienstes der internetbasierten Kfz-Zulassung der Stufe III (i-Kfz III) nun online anmelden. Auch für Gebrauchtfahrzeuge stehen neue Dienste (Wiederzulassung, Abmeldung und Umschreibung) online zur Verfügung. Die Stadt Köln ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das neue Online-Tool zu nutzen.

Nach der Einführung des i-Kfz Stufe I (Online-Abmeldung eines Kraftfahrzeugs) im Januar 2015 und der Einführung der i-Kfz der Stufe II (Online-Wiederzulassung) ab Oktober 2017, steht jetzt die Stufe III und damit die Kfz-Zulassung online zur Verfügung. Zur Erweiterung des Online-Dienstes wurde die Stufe III des Online-Tools bereits im August 2020 produktiv gesetzt, seitdem getestet und stetig verbessert. Mit dem neuen Online-Dienst kann jede in Köln wohnhafte und volljährige Privatperson Gebraucht- und Neufahrzeuge online zulassen (Neuzulassung beziehungsweise Wiederzulassung und Umschreibung) sowie bei einem Umzug innerhalb Kölns die gespeicherte Adresse des Kraftfahrzeugs in den Fahrzeugzulassungsregistern selbstständig ändern. Für welche Fahrzeuge das geht, ist im Folgenden aufgeführt.

Die Stadt lädt die Kölnerinnen und Kölner dazu ein, das neue Online-Angebot rege zu nutzen und die für die Zulassung benötigten Daten online zu erfassen. Mit dem neuen Online-Dienst kann das ganz bequem von Zuhause oder unterwegs erledigt und damit auf den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle in Köln-Poll verzichtet werden.

Wer kann den neuen Service nutzen?
Das neue Angebot steht – gemäß den Vorgaben des Bundes – allen Privatpersonen zur Verfügung, die einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die neue eID-Karte für EU-Unions-Angehörige mit aktivierter Online-Funktion inklusive der persönlichen PIN-Nummer verfügen (weitere Informationen zur eID-Karte: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/einfuehrung-der-eid-karte). Zusätzlich wird ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Endgerät mit Internetzugang, auf dem die Software „AusweisApp2“ installiert ist, benötigt. Diese kann auf der Seite der AusweisApp2 (https://www.ausweisapp.bund.de/software/downloads/) oder im App Store beziehungsweise Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden. Die Zahlung der anfallenden Verwaltungsgebühren für die Zulassung erfolgt ganz einfach online über das gesicherte Bezahlverfahren ePayBL, per Kreditkarte, GiroPay oder PayPal.

Einstiegsvoraussetzung für die Nutzung der Online-Funktion ist das „Servicekonto. NRW“. Die Registrierung ist online und selbstverständlich kostenfrei möglich und auf der Seite des i-Kfz III (https://ikfz.stadt-koeln.de/) verlinkt. Mit der Anmeldung stehen verschiedene weitere Verwaltungsangebote zur Verfügung.

Für welche Fahrzeuge kann das Angebot i-Kfz III genutzt werden?
Mit dem neuen Service können von Privatpersonen alle Neufahrzeuge online zugelassen werden, die über eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verfügen, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde. Auch für Gebrauchtfahrzeuge stehen neue Dienste online zur Verfügung.

Die Online-Funktion Wiederzulassung ohne Halterwechsel bei Gebrauchtfahrzeugen ist bei Fahrzeugen nutzbar, die über eine nach dem 1. Januar 2015 ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verfügen. Wenn auch ein Halterwechsel durchgeführt werden soll, wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt, die nach dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurde.

Die Funktion Umschreibung bei Gebrauchtfahrzeugen ist bei Fahrzeugen nutzbar, die über die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) verfügen, die ab dem 1. Januar 2015 und Teil II (Fahrzeugbrief), die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden. Für eine Abmeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab 1. Januar 2015 erforderlich. Außerdem muss unter dem Landeswappen auf den Kennzeichen ein Sicherheitscode vorhanden sein. Für welche Fahrzeuge die Online-Anwendung genutzt werden kann, ist durch die Vorgaben des Bundes zum i-Kfz Stufe III festgelegt.

 

Alle Informationen – inklusive Erklärvideos – sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html abrufbar.

Wie funktioniert die Online-Zulassung mit i-Kfz III?

Die über Smartphone, Tablet oder PC erfassten und der Zulassungsstelle übermittelten Daten werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle bearbeitet. Wenn alle Daten richtig sind, erfolgt die Zulassung im rechtlichen Sinne. Im Anschluss werden die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief) sowie die notwendigen Klebesiegel (Plaketten) per Post an die jeweiligen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter geschickt. Die Siegel können dann selbstständig auf die online bestellten oder im Fachhandel erworbenen Kennzeichenschilder an der vorgegeben Position aufgebracht werden. Eine genaue Video-Anleitung dazu ist auf der Seite des BMVI abrufbar. Dann kann die Fahrt losgehen – ganz ohne Termin in der Zulassungsstelle.

Selbstverständlich steht die Stadt Köln den Online-Anwenderinnen und -Anwendern bei möglichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle (https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/kfz-zulassungsstelle) sind alle Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten genannt. Alle Informationen dazu, für wen die Nutzung des neuen Online-Zulassungsverfahrens möglich ist und für welche Fahrzeuge es genutzt werden kann sind auch auf der Homepage der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/zulassung-online-4) abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Fotocredit: KNJ/Martina Uckermann

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