Oberbürgermeisterin Henriette Reker erlässt neue Beflaggungsrichtlinie

 

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat eine neue Beflaggungsrichtlinie erlassen. Zusätzlich zu den bisherigen in der städtischen Beflaggungsrichtlinie aufgeführten Anlässen wird künftig regelmäßig auch am 25. November, am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, die Flagge „Frei Leben“ der Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ am Historischen Rathaus und an den Bezirksrathäusern gezeigt. Außerdem soll am 8. Juli die Flagge des Programmes „Mayors for Peace“ gezeigt werden.

 

Regelmäßige Beflaggungstermine für alle öffentlichen Gebäude sind laut Beflaggungsverordnung NRW:

 

–      27. Januar, Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,

–      1. Mai, Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,

–      9. Mai, Europatag,

–      23. Mai, Tag der Verkündung des Grundgesetzes,

–      Jahrestag des 17. Juni 1953,

–      Jahrestag des 20. Juli 1944,

–      Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,

–      3. Oktober, Tag der deutschen Einheit,

–      Volkstrauertag, zweiter Sonntag vor dem ersten Advent,

–      die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).

 

Regelmäßige weitere Beflaggungstermine sind:

–      Rosenmontag,

–      Fronleichnam als Tag der Domprozession,

–      Christopher-Street-Day (CSD).

 

Letzterer Termin gilt nur für das Historische Rathaus und die Bezirksrathäuser.

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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