Die Haftstrafe, die Gangsta-Rapper Bushido nun kassierte, ist echt: Elf Monate auf Bewährung. Nach Informationen des stern akzeptierte der Musiker mit dem bürgerlichen Namen Anis Ferchichi im Dezember einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

 

Was die Polizei vorfand, waren allerdings nur zweifelhafte Einbruchsspuren.

Ein vermeintlicher Einbruchdiebstahl in seinem Aquaristik-Geschäft „Into the Blue“ in Berlin war der Auslöser des Verfahrens gegen Bushido. In der Nacht vom 11. auf den 12. November 2014 sollen dort Fische, Korallen und Ausstattung im Wert von 175.000 Euro abhanden gekommen sein. Auch ein Tresor mit 185.000 Euro in bar war angeblich verschwunden. Bei seiner Versicherung in Neuss machte Bushido einen Schaden in Höhe von 360.000 Euro geltend. Was die Polizei vorfand, waren allerdings nur zweifelhafte Einbruchsspuren. Die Versicherung war ebenfalls skeptisch. In der Folge ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Betruges. Im November 2015 wurden Bushidos Haus in Lichterfelde und seine Villa in Kleinmachnow durchsucht.

 

Offenbar hat Bushido gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt.

Der Strafbefehl wegen versuchten Betruges wurde schließlich am 16. Dezember 2016 ausgestellt. Eine Geldstrafe kommt noch hinzu. Ein rechtskräftiger Strafbefehl erspart Richtern, Staatsanwälten und dem Beschuldigten einen langwierigen und – vor allem – öffentlichen Prozess. Offenbar hat Bushido gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt. Schon am 20. Dezember wurde die Strafe rechtskräftig. Da die Versicherung noch kein Geld ausgezahlt hatte, blieb Bushido vermutlich eine härtere Strafe erspart. Schon Anfang 2016 hatte der Skandal-Rapper einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung über 135.000 Euro akzeptiert.

 

 

 

Quelle: stern, Bildquelle: Image.net/allmusic

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